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unter clem Namen Philipp der Gute , machte sich auf, umBundesgenossen zu werben und den Tod des Yaters zurächen. Der erste, der ihm begegnete, war Johann vonBaiern, der Graf von Holland und Luxemburg , der Fürst,in dessen Dienste einige Jahre später Jan van Eyck trat. 1
Johann von Bayern hatte als siebzehnjähriger Jüngling,unreif an Jahren, aber alt an grausamer Bosheit, das Lüt-ticher Bisthum in Besitz genommen und unter mannigfachenWechselfällen bis 1417 behauptet. Nach dem Tode seinesBruders Wilhelm VI. Grafen von Holland machte er sichauf, um nach Verdrängung seiner Nichte Jacobaea die Erb-schaft an sich zu reissen. Er vermählte sich 1419 mit derWittwe des Herzogs Anton, welche Luxemburg als Wit-tlium besass und schlug später seine Residenz im Haagauf, wo er am 5. Januar 1425 starb. 2
bemerkt werden, dass wir das Zunft-register von Gent nicht im Originalebesitzen, sondern nur in einer Copie,welche nicht vor dem Jahre 1584geschrieben wurde. Dieses wecktedie Vermuthung, dass die Stelle inter-polirt sei. So Pinchart in der An-notations zur französ. Uebersetzungder „paintres flamandes“ p. CXCIILGegen die gleichzeitige Einzeiehnungspricht nach Pincliart die auffallendeArt wie der Herzog und die Herzoginbetitelt werden, die Unwakrschem-lichkeit, dass die Brüder Eyck gleich-sam officiös in die Zunft eingeschriebenWurden, zu einer Zeit, wo sie nochnicht den erst später erworbenenRuhm genossen. Auch sei es dannkaum zu erklären, dass, nachdemHubert diese Begünstigung erfahren,er doch niemals zum Geschworenenoder Dechant der Zunft gewähltworden sei. Gegen diese Bedenkenwäre zu erinnern, dass es durchausnatürlich erscheint und gewisser-massen den Stempel innerer Wahr-haftigkeit besitzt, dass die Bürgervon Gent ihre Pietät gegen die ver-storbene Fürstin an den Lieblings-dienern derselben kundgaben, und
dass ferner in der ganzen Notiz eineKenntnis« der Zustände und Ver-hältnisse offenbar wird, welche wireinem späteren Interpolator kaum zu-mutlien dürfen. Sie setzt voraus,dass die Brüder van Eyck bereits inGent ihre Kunst ausübten, nochnicht aber der Zunft als Glieder an-gehörten. Und in der That befreiteder herzogliche Dienst vom Zunft-zwange, wie dieses z. B. ausdrücklichin dem Balle des Pierre Coustain inBrügge 1471 liervorgehoben wird.Vgl. Beffroi I. p. 205.
1 Den Dienst Jans am Hofe Johannsvon Baiern beweist die Bestallung,welche er von Philipp dem Gutenals varlet empfing. Darin wird er„pointre et varlet de cliambre de feuM. S. le Duc Jehan de Bayviere“ ge-nannt.
2 Ueber Johann von Bayern s.Pinchart Anno tations p. CLXXXVIII,dann die Memoiren Olivier’s de leMarche hei Petitot tom. IX.; dieChronicles of Enguerranä de Mon-strelet heiBuchon, CJhoix de chroniqv.es.Paris , Imreau de Pantheon litteraire.1861. tom. III. Pinchart hat u. a.gefunden, dass Herzog Johann von