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[Band 1.]
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des Hrn. Gerhard Meermanns. 405

Mancipatio» selber, und beschreibt, waö sie eigent.lich gewesen sey: erführet ferner umständlich die per.

schiede.

kaust, zu nichts weiter, als zur Tradition angehal-

werden. (vid. Paullus Ke.. pr. Sent I rir 13.$. 4.)Zudem würde auf diese Weise der hauptsächlichsteUnterschied unter r.8m-ncpi und nec insnci^i weg-fallen, als welcher unserm Bedünken nach darinnbefand, daß >■«■<. manripi nicht anders, als durchgewisse feyerliche Gebrauche gänzlich veräußert wer-den konnten, hingegen res nec mancipi auch ohnedergleichen Gebrauche gänzlich veräußert wurden.Daher» heut zu Tage, nachdem der Unterschied int*UV • man.ipi und nec mancipi aufgehoben, durchdie Tradition allemal ein völliges und gesetzmäßi-ges Eigenthum erlanget wird. Rur wird manvon uns fordern, daß wir eine ausdrückliche S.elleanzeigen sollten, wo die Tradition auch unter diem> <•><" a ij mendi oviles gerechnet werde. Aberunserm Bedünken nach thut solches Ulpianus Fngm.Tk. A. 1 X. ganz deutlich. Denn, daß durch domi-nium im hauptsächlichen Verstände quintariumverstanden werde, gestellt der Herr Verfasser selberetliche mal in dieser schönen Abhandlung, daß aberUlpianus in diesem ganzen XIX. Titel allein vomä», 'imo aviii, und wie dasselbe in einzelnen Sa-chen könne erworben werden, rede, zeiget gnugsamder Zusammenhang. Ja auch die Beschreibung,die derselbe $. 7. von der Tradition giebt, zeiget deut-lich, daß er hieselbst nicht traditionem überbauptverstehe, als welche in allen Sachen Stakt findet;sondern daß er die Tradition beschreiben wolle, in soferne dieselbe dominium civile wirke, als welcheallein in te nec mancipi Statt finden konnte. Ersagt: tcaditi» propria est alienatio, (daß hieselbstalienatio eben so viel, als abalienatio bedeute, er-hellet aus dem z. und 9.$.) rerum nec man ipi.(Sie wird also der Mancipation entgegen gesetzt.