408 Die Geschichte
Ja, daß dieß Werk in Deutschland mit großem Bey«falle müsse aufgenommen seyn, laßt sich daher schlies-set,, weil es in Deutschland zweymal nachgedrucktworden, obgleich der Ort des ersten Drucks, wovon
nur
tummL, oder argumenta legum nicht nur zweyinalgeschrieben in der leydenschen Bibliothek vorhanden,sondern auch im Jahr 1517 gedruckt worden sind;wiewohl dieselbe Ausgabe so selten zu finden ist, daßauch wenige Juristen dieselbe gesehen haben: daherder Verfasser diesen Auszug, so viel den Cajum an-langet, mit beydrucken lasten. Denn obgleich solcheran steh von keinem sonderlichen Nutzen ist, so dieneter doch dazu, daß man daraus sehen kann, wie derUrheber zu seiner Zeit in den Handschriften gelesenhabe. Das Werk selbst hat Hr. Meecmann miteiner Erinnerung von dem Namen des ckajus ange-fangen, indem einige gemeynet haben, daß er TimsLajus hieße, welcher Wahn seinen Ursprung vermuth-lich aus der ersten parisischen Ausgabe von 152; herhat. Daß aber hierin« dem Cajas derNameTimsbeygelegt wird, solches kömmt entweder aus einemMisverstande des abgekürzten Worts T 1 TI, das istTituli, her, oder es bat auch jemand, welchem esungewohnt vorgekommen ist, daß dieser Jurist nureinen Namen führen sollte, den andern Namen aufdem Rande beygeschrieben, welcher hernach, wie esehedem mit vielen Wörtern und Sätzen ergangenist, in den Text hinein gerücket worden. Ferner wi-derlegt er die irrige Meynung desHoromann«, alswenn diese Inllirutione, zuerst griechisch geschrieben,und hernach nicht gar zu geschickt lateinisch überse-tzet worden waren. Was nun die Ausbesserung selbstanlanget, so sind zwar alle einer Bemerkung wür-dig, es mögen aber einige von großer Erheblichkeithinlänglich seyn. Gleich bey der Ucberschrist desersten Luels merket Hr. Meermgnn an, daß selche
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