des Hrn. Gerhard Meermanns. 407
nommen; inzwischen blieb er doch noch 2 Jahr langzu Lenden, damit er die Philosophie und Mathematikzu Ende bringen möchte. Im Jahr 174z hielte er«S für ralhsam, zur juristischen Praxis zu schreiten.Zu dem Ende verfügte er sich nach Gravenhaag, uman einem volkreichen Orte und mitten in der Republikzu leben. Hieselbst führete er Zeit seines fünfjähri-gen Aufenthalts, während welches er doch auch einigeReisen that, viele Processe. Kaum aber war er da-selbst angelanget, so ließ er drucken: b'pecirnensnirnadverlionum criticarum in Caji ICti Institutio-nes, welches er kurz vorhero durch Hülfe einiger Hand-schriften in der herrlichen leydenschen Bibliothek undetlicher alten Ausgaben verfertiget hatte. Selbigeshaben Hr. Erncsti in den deutschen Actis Erudito-rum 1744, und die Verfasser der lateinischen Acto-rum Eruditorum 1746 im Monat September,S. 50au. s sehr gelobet. Man findet auch in den hambur-gischcn Berichten (*) eine weiklauftige Recension.
Ja,
(*) Num. 81 von 1743* Aus denselben erstehet man,daß Herr Meermann auch Summarium earundemCaji institutionum a Petro Aegidio Antwerpiensiprimum publici juris fastum anno MDXVII mit
verschiedenen eigenen Verbesserungen beygefüget, dieerste Edition von C>j> institutionibus, die 1525 juParis zum Vorschein gekommen, und eine alte ley-densche Handschrift mit dem Text, so in Schuitingi»
junsprudenrta Antis lustinianea befindlich ist, zu-sammengehalten und verbessert habe. Ueberdieß hater sich auch des Auszuges bedienet, welchen ein un-bekannter Mönch vor einigen Jahrhunderten nichtnur aus dem Cajo, sondern aus dem ganzen so ge-nannten Corpore alariciano gemacht hat, welche
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