5 6 Geschichte
keine andern jemals mit allgemeiner Zustimmungder alten Kirche als göttlich seyn angenommen wor-den. )n dem neunten, daß, um unseren gegenwar-eigen Canon für den ächten zu halten, kein Schlußder alten Kirche nöthig sey, sondern nur erfordertwerde, daß man, theils aus gültigen Kennzeichen derGöttlichkeit, theils aus einer unzweifelhaften Ueder»lieferung, versichert seo, daß sie göttliche Urheber ha- -den. DaS zehrnrr endlich widerleget einige allge-meine Einwürfe neuerer Ungläubigen.
Was die Vermehrungen anbelanget, so findetman dergleichen bey nahe überall. Am beträchtlich-sten aber sind die im fünften und im zehenten Capi-tel. I" jenem wird ein kragmenrum canonis, wel-ches ttiUratOl'i in den antiquitatibus Italicis mediiaeui, Tom. III. p. gyi mitgetheilet, näher beleuchtet;und dieses ist ganz neu hinzugekommen. Von bei-den wollen wir nur etwas weniges sagen.
Muratori hält den römischen Presbyter, Catus,für den Verfasser des gemeldeten Canons. HerrSrofch beweiset auch mit verschiedenen Gründen,daß solcher in dem zweiten Jahrhunderte verfassetworden, spricht ihn aber dem Casus ab, weil >) dieOffenbarung Johannes darinn unter die canoni-scheu Bücher gezählet wird, welche doch Casus fürein Werk des Cerinthus gehalten; 2) weil der Ver-fasser Johannem einen Vorgänger Pauli nennet;welcher Fehler dem Casus nicht wohl zuzutraueney, 3) weil die Gründe, aus welchen Nlurarori
solches