9^s Geschichte
erläutert; wie denn auch einige Beylagen hinzu,gefüget worden. Daß sich seit der Zeit, da diel«Disputation an das licht qestellet worden, in demostfriesischen Rechte Verschiedenes verändert habe,ist leicht abzunehmen.
Nach dem unser Herr Srofthius mit demDocteehme nach Hause gekehret war, legte er sichauf die rechtliche Praxis, und nachdem er seit 1716ve^chieiene Aemter in seiner Vaterstadt bekleidethatte, hat er i7Zl das höchste in derselben, nämlichdas bürgermeisterliche erhalten; in welchem ivich-tiaen Posten er bis anißo mit dem gröffestenRuhm und Ansehen geblieben ist; und auch indemselben bey der ersten Ankunft Ihr» königlichenMajestät in Preußen 17;! die Gnade gehabt hat,höchstdieselben in der ersten Carosse umerthänigsteinzuholen und zu bewillkommen.
Nun hat zwar dieser gelehrte Mann, seit demer die Universität verlassen, keine Schriften weiterin den Druck gegeben, als welches theils seinBeruf nicht erfordert, theils seine wichtigen Amts.geschäffre nicht zugelassen haben. Er hat sich aberdeswegen der gelehrten Welt nicht gänzlich ent.zogen. Er machet sich ein Vergnügen daraus,sich denen, so sich in den Wissenschaften Geschick,lichkeit erwerben, vorzüglich als einen. Freund,Gönner und Beförderer zu erzeigen; und seinezahlreiche Bibliothek und Sammlung seltener indie Geschichte und Rechte seines Vaterlandes ein-schlagender Handschriften, ist manchen nützlich.
Be.