desHrn. Friedn'ch Wilhelm Tafinger. 115
gerichte bekannt zu machen, so viel ale möglich,erreichet hatte, wirklich beschloß.
Gleichwie er aber, da er sich noch in Wienbefand, von seinem gnädigsten Landesherrn, demDurchlauchtigsten Herrn Herzog von Würtemberg,den 9ten Jan. 175z. mit den gnädigsten Ausdrückenju einem Erolellore Juris Extraordinario ernennetworden, also trat er dieses Lehramt durch eine denrösten Jun. 175z. gehaltene Jnaugural. Disputa-tion de luprema in imperio Romano-GermanicoIurisdictione , und den 27sten Jun. abgelegten An.trittsrede, de praerogatiuis almae Eberhardinae,a principibus Wiirtembergiae conceflis, & a Se-renillimo Duce Carolo audis , wirklich an; seitwelcher Zeit er nicht nur über unterschiedene Theileder RechtSgelahrtheit Vorlesungen gehalten, son-dern auch einige Schriften herausgegeben, die vonder gelehrten?"Jelt mit allem Beyfall aufgenommenworden.
Im Merz des Jahrs 1754 verheyrathete er sichmit des ehemaligen Consulente» bey dem StiftOblistenfeld und der Reichsstadt Eslingen, HerrnD. Johannes Fncken, zweyten Jungfer Tochter,Christinn Lricderica, und, ohngeachtet es ihman Gelegenheiten anderwärts sowohl in seinemVaterlande, als auf auswärtigen Universitäten,mit Vortheil verseht zu werden, nicht gefehlek hat,scheinet er sich doch nunmehro in Tübingen festge-seht zu haben, und diesen Musensih nicht verlassenzu wollen.
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Seine