Neunte Abtheilung.
Vorfichtsregel für Seeleute , um nicht nachüberiiandenem Schiffbruche durch Kälte zuGrunde zu gehen.
•Es hat fich fchon oft zugetragen, dafs dieMannfchaft eines verunglückten Schiffes, nach-dem fie fchon das Ufer glücklich erreicht hat-te, aus Mangel trockener Kleider das Lebenverloren hat. Um diefem Unglücke vorzubeu-gen , follte jeder Seefahrer fich für einen fol-chen Nothfall zwey Hemden von Flanell odervon Wolle forgfältigft aufbewabren, fie feit ineine nicht zerbrechliche Wachsleinwand ein-rollen, und diefs unfchätzbare Paquet entwe-der in eine grobe Leinwand einwickeln oder,was noch befler wäre, in einer feftfchliefsendenBüctife von Eifenblech verwahren , damit esnicht dem Verderben ausgefetzt bleibe.
Aum, des Herausgebers.
Zehnte