Dreizehnte Abtheilung.
Befchreibung einer in ihrer Art Einzigen , imKaltell von Bamborough gegründeten Anftaltfür die Erhaltung des Lebens und des Eigen«thums der Schiffbruchleidenden.
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Sobald man ein in Gefahr flehendes Schiff inder Ferne erblicket, fo werden vom Rafteil fol-gende Signale gegeben:
1, Ein Neunpfünder wird abgefeuert unddiöfes Signal nach Umftänden abgeändert, umdie Zollbeamten dadurch aufzufordern, dafs fiealle mögliche Hülfe ieiften, und dem Plündernbeym Schiffbruche Vorbeugen.
2. Bey jedem heftigen Sturme werden zweyReiter vom Rafteil beordert, um an der Seekii-fta Von Sonnenuntergang gegen Sonnenaufgangzu patrolliren. Treffen diefe Reiter ein Schiffin der Noth an, fo bleibt einer am Orte, wo
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