Kosten, Farbenmaterialien und Arbeit, ist totalvergeudet.
§. 595 «
Wenn daher alte gefärbte oder gedruckte Lei»«wand, so wir dergleichen baumwoklne Waaren,Kattune, Mousseline u. s. w. wieder entfärbt, undzum neuen Druck und Ausfärben vorbereitet wer-den sollen, so ist es umumgänglich nothwendig,nicht nur alle Farbe, sondern auch alle Beitze ausihnen hinweg zu schaffen, womit die vorige Farbel .'festigt worden war. Das erstere geschiehet durchsBleichen mit oxidirter Salzsäure, das letztere durchsBeuchen mit alkalischen Laugen, oder auch mitmineralischem Sauerwassec (§. 590.) je nachdemdie Natur der Beitze verschieden war.
Vorbereitung gefärbter Leinen und Baum-,wollenen Zeuge.
§. 596 .
Die erste Bearbeitung, welcher diese Zeugeunterworfen werden müßen, bestehet in einer Beu-che mit ätzender Lauge, aus Holzasche, Pottasche,oder Soda bereitet. Sie werden zu dem Behufganz nach der gewöhnlichen schon oft beschriebenenArt in einer Beuchbütte geschichtet, mit so vielSetzlauge übergössen, daß für jede roo Pfund derZeuge, iv Pfund ätzende Substanz zu stehen