Band 
Zweiter Band.
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vorne bis hinten durchlieft, — bescndors wennnoch ein anderer Knabe sich die Muhe nimmt, ihmdie Sache aus dem allgemeinen Völkerrechte zuerklären, und ihm zeigt, daß das ei» hergebrach-ter Gebrauch sey. — Für die Gesetze des Herkom-mens sind Kinder und Weiber früher empfänglichals für die unmittelbar aus der Moral und demNaturrechte abgeleiteten^ — und sie schließengerne von dem was allgemein geltend ist auf das,was allgemein gültig ist.

Was mir hier sehr wohl gefallen hat, ist, daßdieser Knabenstaat seine eigene innere Polizeyhat, die er selber handhabt, und um die sich nie-mand bekümmert. — Kein Knabe tragt was beiden Lehrern an; von den größern wird alles gerich-tet und gejchlichtet, wie es recht und brüuchlich ist.Wenn ein kleiner von einem größer» geprügeltwird, so prügelt ein noch größerer diese» wieder/und macht ihm so auf eine faßliche Weise begreif-lich, was GrotiuS in seinem berühmten Werke:äs jurs belli er zaaci-j, vem Recht des Stärkexnlehrt. — Wenn bei einer solchen Anwendung desNaturrechts drei Knaben einerlei Meinung sind,