Der II. Abschnitt. 17
ihr subrr^hirr wird; oder zuerst von ihrsub-rrahrrr: und hernach wieder addirr wird: soleider die erste Grosse gar keine Aenderung.
22 H.
Wenn zwey Zahlen durch einfache Ziffern aus»gedruckt sind, also keine derselben gröffr als 9 ist:so kan man leicht die Summe beyder Zahlen in Ge,danken finden, und durch die zugehörige Ziffer, nachder Regel des 15 §. ausdrücken.
2Z §.
Es sind zwo Zahlen gegeben, man sollbeyde zusammen addlren.
Allst. !. Man schreibe beyde Zahlen von derRechte» gegen die linke so untereinander, daß die ein-fachen Ziffer», welche zu einerley Ordnung gehören,untereinander zu stehen kommen, und ziehe der Be-quemlichkeit wegen einen Strich darunter, um diegegebene» Zahlen dadurch von der gesuchten Sum-me abzusondern.
II. Sodann addire man die Ziffern, die zu einerleyOrdnung gehören, für sich allein zusammen, undschreibe die einzelnen, nach dem 22 §. gefundenenSummen nach und nach untereinander, wiederum so,wie es die verschiedenen Ordnungen der einfachen Zif-fern erfordern, indem man von der Rechten gegen dieLinke von den Einheiten der niedern Ordnung aus dienächst grössere Ordnung fortgeht.
III. Wenn man nun diese einzelnen Summen wie-derum als gegebene Zahlen anseht, und aufs neuewie vorhin, die einzelnen untereinander stehendenZiffern summirt: so kann keine dieser einzelnen Sum-men über 9 steigen, wofern nicht die Zahl 9 selbstunter den ersten einzelnen Summen befindlich ist.
Rarsten» Lehrbegr. i Th. B Nimmt