Der U. Abschnitt. 25
wodurch die nächstniedrige allemahl um ro vermehrtwird. Da nun die untenstehende nie größer als 9ist; so wird man sie allemahl nach §. 26. subtrahi-ren können. Wann im Exem»>el bey der viertenDecimal -Ordnung nochmahl der Fall vorkommt: sosieht man leicht, daß man so subtrahiern muffe: 6von 14 bleibt 8.
IV. Es ist zur Beobachtung dieser Regel ebennicht nöthig, die Zahl ^ so wie vorhin geschehen ist,in Theile zu vertheilen. Dies ist hier nur deßwegengeschehen, um den Grund des in diesem Fall nöthi-gen Verfahrens desto deutlicher vor Augen zu legen.Man kann sogleich zu einer solchen Ziffer in diekleiner ist, als die untenstehende, in Gedanken iozurechnen, und sodann die untenstehende subtrahiern.Weil aber hiedurch die in folgende Ziffer der nächst.Hähern Ordnung um Eins vermindert worden; so istes rachsam, dies durch ein willkührliches Zeichen,z.E> durch einen drüher gesetzten Punkt zu bemerken,damit mau diesen Umstand bey der folgenden Sub-traktion nicht vergesse. Man drückt sich hier gewöhn-lich so aus: der Punkt zeige an, daß man von derZiffer eins geborgec habe. Das Schema der Rech.nung würde nun so aussehen.
547 Z 28 792^2649^0
465296 98697898
Rest 82O-Z2 Rest 7824;67o^r
V. Bey diesem sogenannten Borgen kann derFall vorkommen, daß die Ziffer, wovon man 1 bor-gen soll, die 0 rst, und so läßt sich davon nichts ab-nehmen. Folgt nun nach der o eine Ziffer: so ver-fährt man damit, wie vochm. Man borgt davon 1,
B 5 und