Band 
Der erste Theil. Die Rechenkunst und Geometrie.
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Der V1H. Abschnitt. izy

Gewerben und Handthicrungen des gemeinen Lebens;bekannt macht. Einige dieser Kenntnisse haben sich sonothwendig gemacht, daß fast niemand derselben ent-behren kann, daher man auch unvermerkt bey den täg-lichen Geschäften des gemeinen Lebens davon wenig,stens einigermassen unterrichtet wird. Es gehörenhieher vorzüglich die Werthe der Münzen, die ver-schiedene Beschaffenheit dcr Maaße, der Gewichte,und dergleichen mehr. Deßwegen lernt man beyDingen von dieser Art am leichtesten, wie von denbisherigen Rechnungs-Regeln allerley nützliche An-wendungen gemacht werden können.

145 §-

Man muß Hiebey vor allen Dingen wissen, inwie viele Theile man eine Münze von einem bekann-ten Werthe, ein bekanntes Maaß, ein bekanntesGewicht, u. s. f. einzutheilen gewohnt ist, und wasdiese Theile für Namen führen. Diese Eintheilun-gen und Nahmen sind völlig willkührlich, und ebendaher ist die grosse Verschiedenheit entstanden, dieHiebey obwaltet. Bey den folgenden Exempelnwerden die nachstehenden Eintheilungen gebrauchtwerden. Ein Thaler gilt 24 Groschen, und einGroschen 12 Pfenninge. Ein Centner hält iioPfand, ein Pfund 16 Unzen, eine Unze g Drach-men, eine Drachma Z Scrupel, ein Scrupel 20Gran. Eine Ruthe hat 12 Fuß, ein Fuß r 2 Zoll,ein Zoll 12 Linien, eine Linie 12 Scrupel. Weiles beym Rechnen weit bequemer ist; so theilen dieMathematiker die Maaße gern in 10 Theile. Sohalt die Ruthe 10 Fuß, der Fuß i c-Zoll, der Zoll> i c> Linien, u.s.f.

146 §.