Der X. Abschnitt. i8z
Zürch - » izzo vrscj. 18.
Den schon angeführten Gründen gemäß verhaltenfich die in dieser Tafel aufgeführten Zahlen gegeneinander, wie die daneben stehenden Fußmaaße: al-so erhält man für zwey dergleichen,Fußmaasse denReductlvnSsah, wenn man in der Proportion, welchedie Tabelle zwischen zweyen Fußmaassn und den da-neben stehenden Zahlen angiebt, die beyden mittlernund äußern Glieder mit einander mulciplicirt. Esist ncmlich vermöge der Tabelle 1 Fuß in Hatte:1 Fuß in Leipzig — i Z2v: 1251, also 1251 Fuß inHalle — i gro Fuß in Leipzig , oder 4,7 Fuß in Hat-le—440 Fuß in Leipzig . Daraus findet man auchdie Neductionezahl
1 Fuß in Halle—Ss°FußinLeipzig
1 Fuß in Leipzig — Fuß in Halle.
198 §.
Das Handlungstsewichr, welches bey solchenWaaren gebraucht wird, die eben nicht im hohenPreise stehen, ist an den meisten Orten vom Gold-Silber- und Edelsteinen-Gewicht, auch vom Apo-rbckergcwickc unterschieden. Ein Pfund Hand-lungsqcwicht wird in zr Loth, ein Loth in 4 Quent-chen , ein Quentchen in 4 Pfenniggewichte getheilt.Beym Golde und Silber bedient man sich fast inganz Deutschland des Cöllniscben Markgewicbtk,wovon eine Mark ^ Pfund Eöllnjsch wiegt. BeymSilber wird diese Mark in 16 Loth oder 8 Unzen,ein Loth in 4 Quentchen, 1 Quentchen in 4 Pfennig-gewichte: also eine Mark in 256 Psenniggcwichle ge-theilt. Ein solches Pfenniggewicht theilt man nochM 4 in