Band 
Der erste Theil. Die Rechenkunst und Geometrie.
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393
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Der X. Abschnitt. 393

vermittelst des Circul-Instruments bewerkstelligen,wenn dcr Maaßslab gegeben, oder willkührlich ange-nommen ist. Das lehte ist hier allemahl erlaubt:denn an sich ist es ganz willkührlich, welche Linie maneine Rurhe, einen Fuß nennen will. Man nimmthier gewöhnlich eine sehr kleine Linie für eine Ruthean, und theilt diese übrigens eben so in Füße, Zolleu. s. f., wie eö im grossen gewöhnlich ist. Ein svl»ches verkleinertes Maaß pfleget man auch ein ver-jüngres Maaß zu nennen.

264 §.

Man ziehe also eine grade Linie äk, trage auf der-'s?selben von nach 8 hin icr kleine gleiche Theile bis 8.0: so wird Ruthen, wenn jeder Theil für

eine Ruthe gelten soll. Nun fasse man die Linie ^6,und trage sie weiter von 6 nach H, von H nachK u. s. f. so weit man Plah hak, oder es für nöthigfindet: so wird jede Abtheilung, wie 6 L 4 -Ilk u.s.f.l o Ruthen lang. Die kleinern Theile zähle manvon 6 nach A, und sehe die Ziffern von i bis io da-bey: die grössern Abtheilungen aber zählt man ambequemsten von 6 nach k, so daß bey H die Zahlro, bey k die Zahl 20, u. s. f. ihre Stelle erhalt.Die auf solche Art eingetheilte grade Linie dient als einverjüngter Maaßstab, den man bey Zeichnungenauf dem Papier gebrauchen kann. Die kleinen Thei-le, welche hier Ruthen bedeuten sollen, lassen sich nunnicht füglich mehr in r o gleiche Theile, oder Füße,so unmittelbar theilen: in dieser Absicht hat man ver-schiedene Vortheile ersonnen, die Maaßstäbe so ein-zutheilen , daß man auch ungemein kleine Theile sehrgenau haben kann, wovon die ausübende Mathema-tik wettern Unterricht ertheilen muß.

265 §.