Der VI. Abschnitt.
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So erhellet deutlich, wie die Logarithmen der ganzenZahlen und unächtcn Brüche durch die Gränze 0 indie ihnen entgegengesetzten Logarithmen der unächreuBrüche übergehen.
r. Zusatz. Die Regel deö , 8. §. ist allgemein,wenn gleich das Dividendnm kleiner als bei- Divisor,und der Bruch ein achter Bruch ist. Man kannnemlich statt des Bruchs Z, der im Beweise der Deut-lichkeit wegen ist gebraucht worden, jeden ander» se.Heu, weil auf die Grösse desselben gar nichts ankommt.
Z. Znsacz. Verhältnisse, in welchen das vor.hergehende Glied grösser als das nachfolgende ist,hciffen sonst auch Perhälmisss' der czrossern Un-gleichheit; sowie diejenige», worin das vorbei ge-hende Glied kleiner ist als das nachfolgende, Ver-hältnisse der kleinern Unttleichheir heissen DieLogarithmen aller Verhältnisse der letzten Art, als»auch aller ächten Brüche, sind demnach ncgauv,wenn dcr Logarithme der Kalis positiv genommen wird,und diese bastg grösser als i ist.
4. Zusatz. Wenn aber die Kalis kleiner als i ist;so werde» die Logarithmen der ächten Brüche positiv,die Logarithmen der ganzen Zahlen und unächten Brü-che aber, so wie die Logarithmen aller Verhältnisseder grossem Ungleichheit sind aledrnn negativ.
'4i. §.
Der Logarirhme ciuer jeden Potenz, auchwenn ihr Eppvneur eine negative Zahl ist,wird gefunden, wenn man den Logarithmender Wurzel nur dem Exponenten der pocenzmulriplicirr.
O 5 Be-