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Der Hansabund / von Gustav Gallois
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Die Einrichtungen.

(3. Abschnitt.

allein. Diese bestand aus Garten (Höfen) in zwei Gemeinden, derMartins- und Mariengemcinde, jene mit 9 diese mit 13 Garten; späterhaben sich die Hansen auch zweier Kirchen mit Gewalt bemächtigt undPriester angestellt. Jede Garte lag isolirt, mit besonderem Schilde ver-sehen, und stand durch eine sogenannte Brücke mit dem zum Anlegen größ-ter Schiffe genugsam Wasser führenden Meeresarm in Berührung. Diehölzernen langen Häuser hatten unten Buden und Gewölbe, im erstenStock die Stuben und Kammern der Comtoiristen (Klüver), noch eineTreppe höher die Küche (S chütting). Hinten im Hofe waren ge-mauerte unterirdische Waarengewölbe, zur Aufbewahrung des zum Ver-sandt bestimmten Vorraths gebaut, darüber der große Schütting,(ohne Fenster, nur mit einer zum Auslässen des Rauches bestimmten,durch eine Klappe verschließbaren Dachöffnung versehen, wie im Nordendas Klima gebot), an welchen ein Küchengarten stieß. In jedem Hofewohnten mindestens 15 sogenannte Familien, mit einem Husbondeals Vorsteher an der Spitze, welcher über die Kaufmannsgesellen mitGeld- und Gefängnisstrafen, über die Jungen mit Ruthenstreichenherrschte. Im Sommer blieben die Angehörigen jeder Familie für sichund speisten gemeinsam, aber von Martini bis Fasten wohnten alleFamilien zusammen im großen Schütting, jede am Tage an ihrem ge-sonderten Tische speisend, und Nachts familienweise ihre Kammern be-wohnend. An der Spitze der ganzen Factorei stand der große Kauf-mannsrath, aus zwei Altermännern und Achtzehnern bestehend, mit einemSecretär, zur Handhabung des Rechtes zwischen den verschiedenen Höfen,der Aufrechthaltung der Statuten und Gerechtsame berufen. Die Alter-männer entschieden Streitigkeiten zwischen den Familien oder ihren Glie-dern, oder zwischen diesen und den Reisenden; von ihrem Ausspruch war inwichtigen Vorfällen Appellation an den Kausmannsrath, weiter an denlübecker Senat, an die wendischen Städte, ja selbst an die Tagsatzungaller Hansen möglich. In einem Hofe zu St. Maria waren in einemGebäude zusammen der Weinkeller, der große Kaufmaunssaal für denKaustnannsrath. Gerichtsstubeu uitd Gefängnisse. Die Alterleute unddie Achtzehner hatten die Factorei auch nach Außen zu vertreten,den Handel nach hansischen Statuten zu überwachen, deren neue unter