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Statute.
s3. Abschnitt.
darauf, daß städtische Gewerbe nur von Bürgern betrieben werden soll-ten. Geistliche sollten sich in dieser Beziehung keine Beeinträchtigungenerlaube»; alle Städte bemühten sich, das Landvolk rücksichtlich seinerGcwerbsbedürsnisse stets in völliger Abhängigkeit von den städtischenGewerken zu erhalten. Die Communen des Binnenlandes suchten alleFremdlinge von ihrer Kaufmannsgilde abhängig zu machen und, außeraufden Messen und Jahrmärkten, ihre Handelsbefugniß einzuengen; be-freundete Bürger anderer Städte hatten vertragsmäßig wohl einzelneVorzüge vor fremden, waren aber nie mit Einheimischen gleichgestellt;die Binnenstädte hielten Factore in den Seestädten und ließen sich dortSchiffe bauen. Obgleich die Hansen keine eigentliche Schiffsahrtsactehatten, so athmeten ihre dahin zielenden Verordnungen doch ganz den Geistder später in England geltenden: Kein Buntenhanse durste ein Schiffbauen lassen, oder kaufen, oder Antheil daran haben; die hansischenSchiffe durften nur vaterländische Mannschaft sichren, keine ausländischenSchiffe von Hansen befrachtet werden. Die Kaufleute mußten nachwei-sen, woher ihr Gut sei; hansisches Korn durfte kein Fremder ausführen,und kein solcher durfte fremdes Gut von Westen nach Osten und umge-kehrt verladen; die Hansen wollten dafür das Monopol behaupten.Doch durften fremde Schiffe, welche ihre Häfen besuchten, hansischeRückfrachten einnehmen. Um die Güter, welche von der Hansa versandtwurden, in guter Qualität liefern zu können, waren besondere Statutenfür die Güte der Gefäße und Waaren erlassen worden. Pech, Theerund Pottaschentonnen sollten nicht mit dicken Faßdauben oder doppeltenmit Erde ausgefüllten Böden versehen werden; das Pipenmaaß derWeine, das Heringsmaaß, die Legirungen von Kupfer, Zinn und Bleiwurden für die Grapengießer, Zinngießer und Kessclmachcr bestimmt.Im Hopsen sollten keine Ranken sein, für die Güte und Länge derTücher, des Flachses, für die Bereitung der Felle, des Wachses und desSeesalzes ward Sorge getragen. Die einzelnen Städte hatten Wrakeranzustellen, und besondere Schauämter waren mit der Ausrechthaltungder desfallsigcn Anordnungen beauftragt, obgleich die Klagen über Be-trügereien nie aufhören wollten; das einzige Heilmittel, die freie Con-currenz, wurde bei dem Monopolgeist des Bundes verabscheuet. Auch