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England.
f4. Abschnitt.
schlägt ihren Gesammtvortheil für das beregte Jahr im Ganzen, gegenden der übrigen handelstreibenden Fremden, auf 61,254 Psd. an. (Esist zu bedauern, daß der Druck des von ihm als vortreffliche Deductiongepriesenen Aufsatzes des Hanfischen Syndikus Sudermann aus den lVlss.Lrs. nicht hat stattfinden können.) Natürlich regten solche Vorzügedie Er-bitterung der Adventurier und der londoner Kaufmannschaft an: sieverklagten 1555 die Hansen vor dem geheimen Rath, daß sie die könig-lichen Zollintraden schmälerten, die vaterländische Schiffahrt ruinirtcn,dem Tuchhandel und der Tuchbereitung schadeten, den Handel zu Ant-werpen verdürben, durch Ausfuhr von Gold und Silber die Waaren-preise steigerten, zu Bergen, Livland und an andern Orten die englischenKaufleute vertrieben, mit Abgaben belasteten und durch Anlegung einesDepots von englischen Tüchern zu Hamburg fast vom Kontinent aus-schlössen. Der geheime Rath gebot den Hansen, kein englisches Tuchnach den Niederlanden, nach anderen Orten aber nur ein Viertel unge-färbte und drei Viertel gefärbte Tücher auszuführen und gegen drei Vier-tel Waaren eigner Produkte ihrer Städte nur ein Viertel solcher ausfremden Ländern unter ihrem alten geringen Zolle einzuführen, alles beiVerlust ihrer Zollprivilegien. Das Comtoir suchte um eine hansische Lega-tion beim Bunde nach. Allein diese erlangten nichts; der hansischeSchoß mußte zur Bestreitung der Kosten um die Hälfte und das Dop-pelte vermehrt werden und die hansischen Schiffer sollten vor der Handkeine französische und spanische Güter nach England führen, auch dieLadungscertificate genauer einrichten. Der Vorwurf war nämlich ge-gründet, daß die Hansen, namentlich die Danziger, durch Verschiffungftemden Gutes unter ihrem Namen die königlichen Zölle betrögen. DieGesandtschaften von 1555 und 1556, das Vorschreiben Philipp's vonSpanien an seine Gemahlin Maria, selbst die gegen England zeitweiligvon der Hansa angeordnete Handelssperre, machten keinen Eindruck undes blieb bei den Beschränkungen, bis Maria starb. Die Besorgniß,der englische Handel möchte ganz in fremde Hände gelangen, brachtedie Städte 1558 dazu, in den Niederlanden den Verkehr zwischen Han-sen und Engländern wieder zu gestatten. Eine Gesandtschaft, welche1560, mit kaiserlichen Vorschreiben versehen, an Elisabeth abging,