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Der Hansabund / von Gustav Gallois
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363
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8. Kap.)

Syndici.

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ward 1598 als Syndikus von Stralsund nach Schweden deputirt.Schon 1604 finden wir ihn bei der Gesandtschaft Stralsund's anJacob 1. mit Syndikus vr.Krefftingk aus Bremen; 1605 ging er nachSchweden. Als hansischer Syndikus ging er 1606 nach Worms, mitden Reichsstädten ein Defensivbündniß zu bereden; in demselben Jahremit einer großen Gesandtschaft der Hansen zu Philipp III. über Brüs-sel und Paris nach Spanien, dann nachSevilla, Liffabori, wahrscheinlichnach Venedig und in einige süddeutsche Reichsstädte; 1609 mußte er„ eine kurze nothwendige Verantwortung der Hansastädte" schreiben,1611 eine Vertheidigung derselben wider die Engländer und eine Uebersichtder Hanfischen Beschlüsse abfassen. Dann legte er seine stralsundischenund rostocker Geschäfte wegen seines Amtes nieder, machte aber doch 1612eine hansische Legation an Kaiser Mathias und eine andere nach Hol-land mit. 1618 zahlten ihm die Hansastädte das rückständige Gnaden-geld von 2000Thlrn., welches er, so wie 1000 Thlr. jährliche Besol-dung und 100 Thlr. für ein Haus, verlangt hatte. Nachdem er kurzeZeit in Rostock zugebracht, ging er wieder in hansischen Angelegenheitennach Holland, wo er am 20. oder 26. September 1618 den überhäuf-ten Geschäften erlag. Er war es, der die schwierige Verbindung mitden Generalstaaten zu Stande brachte, aber auch ihm ward mit Undankgelohnt; selbst seine Wittwe wurde noch chikanirt, und mit den Generalstaa-ten zankte man sogar um die Kosten seines Begräbnisses. Lange Zeit warNiemand zu finden, der ein solches mühseliges und undankbares Amt aufsich nähme, vr. Steinwich bekleidete dasselbe nur interimistisch und wolltenicht in Lübeck wohnen, bis man seit 1621 den Syndiken von Lübeck,wie Faber, Tanck, Brawer und Andere, gegen geringe Vergütung, dieohnedies abnehmenden hansischen Geschäfte auftrug.

Nach beliebter deutscher Weise zankte man sich auch aufden Hansa-tagen in endlosen Schriften um den Rang; eine wesentliche Verbesse-rung waren aber die zu vorbereitenden Arbeiten niedergesetzten Aus-schüsse, wie 1549, 1553, 1554, 1579, welche zur rascheren Erledi-gung der Sache Vieles beitrugen.

Ceremoniellen Empfang, Ehrenweine nebst obligatem Consect, ließLübeck den Gesandten angedeihen, welche noch 1621 und 1628 überdesfallsige Unaufmerksamkeit der Stadt läppisch genug Klage führten.