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Gesandtschaftswesen.
s4. Abschnitt.
Das Gesandtschastswesm der Hansen nahm im 16. Jahrhundertsehr zu: 1540—54 verausgabte man für solche Zwecke 24,920 Mark,von 1554—79 an 66,221 Mk., von 1579—1604 sogar 190,859Mk.; die Ausgaben von 1604—18 waren noch bedeutender. DieAusgabe für Boten und Briefe betrug vou 1540 — 54, 1810 Mark,von 1554 — 79, 4274 Mk. und von 1579 - 1604, 2604 Mk.Wir wollen hier versprochnermaßen Burmeister berichten lassen. „ ZuGesandten erwählten die Hansastädte alte erfahrene Männer, meistensMitglieder des Rathes und gewöhnlich Kaufleute. Im 16. Jahrhun-dert gab man ihnen einen Rechtsgelehrten, namentlich den Syndikuseiner Hansastadt, bei. Stehende Gesandtschaften scheinen damals nichtgehalten worden zu sein; für die Verhältnisse mit England, Rußland,Norwegen und Westeuropa, vertraten die Aeltermänner der Comtoire,lind für Spanien und Portugal der liffaboner Consul die stehenden Ge-sandtschaften. Sobald etwas zur Kenntniß der Comtoire kam, was denHandel der Hansastädte zu beeinträchtigen schien, berichtete der Aelter-mann an den lübecker Rath und umgekehrt; bemerkte irgend eine Hansa-stadt etwas Nachtheiliges fiir den gemeinen Kaufmann, so wandte siesich an Lübeck, und dieses trug dem betreffenden Comtoir auf, die Ab-stellung der Hindernisse zu erwirken. Sobald die Hansastädte durch dasComtoir das Bevorstehen einer den Handel beeinträchtigenden Verord-nung oder deren Vorhandensein erfuhren, so sandten sie sofort eine Ge-sandtschaft an die kompetente Landesbehörde, um durch Vorstellungen,Geschenke oder Drohungen das Gewünschte zu erwirken. Auf diesemWege ist nach dem Verfalle des Bundes manche für den Handel derOstseestädte verderbliche Maßregel inhibirt worden. Die Kosten solcherGesandtschaft wurden aus der Buudeskaffe bestritten und der Stadt dieAuslagen an der Erhebung des Pfundzolls oder Contribntion in Ab-rechnung gebracht. Gewöhnlich schoß Lübeck, von der die meisten undgrößten Gesandtschaften abgingen, die Kosten vor und ließ sie sich vonden andern Städten ersetzen. Auch Köln hat große Auslagen für dieBegründung des antwerpener Cvmtoirs bestritten. Die GesandtschastS-kosten zu den gewöhnlichen Hansatagen wurden von den Städten selbstbestritten, und der absendenden Commune mußten ihre Deputirten Rech-