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Von der Regel Multiplep.
das in allen Stücken von gleicher Art und Namenfnit dem nächst vorher zur Rechten geendigten Gliedewäre; so ist solches eine Anzeigung, daß nicht alle be-nöthigte Data (§.2) angegeben, und daß dahero sol-cheS Exempel unrecht proponiret worden.
§> 957> Zwar kommen öfters Erempel vor, in wel-chen einige Glieder der Verhältnisse nicht ausdrücklichgegeben werden: Allein dieses geschiehet nur bey sol-chen Gliedern, die man als bekannt annimmt. Alsohabe ich im obigen Erempel (§. 941) nicht ausdrücklichangegeben, daß r fl. zo se habe. Denn, weil diesesimmer beständig bleibet, so achtet man es nicht nöthiganzugeben. Sollte es aber jemanden noch unbekanntseyn, der kann es ebenfalls in der Beschreibung der eu-ropäischen Münzen nachschlagen.
§. 958- Ich benenne dahero dergleichen Verhältnisse(wie z. E. i fl. zu zo Ze hat) bekannte Verhältnisse,weil sie immerfort beständig bleiben, und deswegen je-derzeit als bekannt angenommen werden.
§. 959. Unterweilen kommen Erempel vor, in wel-chen mehr als nur ein Glied zu finden, das mit demnächst vorher zur Rechten geendigten Gliede in allenStücken von gleicher Art und Namen ist, oder dochverstanden werden kann; in. solchem Falle könnet ihrauch zur Linken nach Belieben, mit welchem von diesenGliedern, als ihr wollet, wiederum anfangen.
§. 960. Ich habe oben (§. 944) den Verstand desAufsatzes nur obenhin (wie die Worte selbst allda lau-ten) erkläret. Wenn man aber das gegebene Exempelauf einen wirklichen Handel appliciret, so wird man be-finden, daß der Aufsatz auf aerley Art zu verstehen sey,als nämlich: