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C. von Clausbergs demonstrative Rechenkunst, oder Wissenschaft, gründlich und kurz zu rechnen : worinnen nicht nur sowol die gemeinen, als allerhand vortheilhafte Rechnungsarten überhaupt, nebst sehr conpendiösen Proben, sondern auch die Wechsel-Arbitragen- und andere kaufmännische Rechnungen auf eine sonderbare, kurze Manier gründlich und deutlich gelehret ...
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789
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Von der Regel Multiple?. 789

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Der Aufsah

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Nämlich, wenn ihr zuförderst nachgesehen, daß derAufsah nach Anzeigung der ; erstem Artik. (ibici.) seineRichtigkeit habe, so bemerket erstlich den Bruch, wie ge-hörig, mit(-^E), und nehmet alsdenn die Probzahl ausdem Facit. Diese ist 8, nämlich 4tel, welche ihr beyseitezur Linken aufschreibet. Hernach nehmet die Probzah-len aus der Columne zur Linken, nämlich sprechet: DieProbzahl aus 5 ist 5, aus 6 ist sie 6,und aus 56 5 ist sie4; welche drey Probzahlen ihr unter die vorige 8 schrei-bet. Die Probzahlen aus l und ioo aber lasset des-wegen fahren, weil sie nur i sind, das hernach nichtsmultipliciren kann. Gleichergestalt nehmet die Prob-zahlen aus der Columne zur Rechten, und schreibet siebeyseite zur Rechten, nämlich saget: r 5 geben im Probi-ren 4, 6 geben 6, 8 geben 8, zo geben 8/ (die Pcobzahlaus 12 aber wird nicht aufgeschrieben, indem dieselbe nuri ist) und i c>z geben zwar 6; allein weil die Probzahlaus dem Facit 4tel heißt, so müssen diese 6 gleichfalls zu4tel gemacht werden, kommen 2 4, das ist 2. Hieraufstreichet die auf beyden Seiten gleich groß sich befinden-den Probzahlen hinweg; als die 8 zur Linken gegen eine8 zur Rechten, die 6 zur Linken gegen die 6 zur Rech-ten, und die 4 zur Linken gegen die 4 zur Rechten: So

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