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C. von Clausbergs demonstrative Rechenkunst, oder Wissenschaft, gründlich und kurz zu rechnen : worinnen nicht nur sowol die gemeinen, als allerhand vortheilhafte Rechnungsarten überhaupt, nebst sehr conpendiösen Proben, sondern auch die Wechsel-Arbitragen- und andere kaufmännische Rechnungen auf eine sonderbare, kurze Manier gründlich und deutlich gelehret ...
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790
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7 yo Von der Regel Multiples

bleibet endlich zur Linken nur noch die Probzahl z, wel-che ihr sofort unter eine Linie schreibet; zur Rechten aberbleiben noch 8 und 2, welche miteinander multipliciret,geben 16, deren Probzahl ist s. Diese schreibet gleich-falls unter eine Linie, und da endlich auf beyden Seiten 5,und also einerley gekommen, so urtheilet man, daß dieAusrechnung recht sey.

Beweis.

Der Beweis von dieser Probe ist ganz gleich dem Be-weise von der Probe bey der Regel Quinque (§. 9Z8);zumal wenn ihr den Aufsaß aufsolche Hrt betrachtet, wieer vorhin im §. 946 fürgestellet worden.

§.966. Also ist auch dasjenige allhier zu beobachten,welches oben im §.959 erinnert worden.

§. 967. Bis hieher habe ich den Grund von der Regel Multi-pler nebst ihrer compendiösen Probe beschrieben: Nun wird esZeit seyn, auch den fürtreffilchen Nutzen derselben, absonderlich inder Kaufmannschaft (wovon oben im K. -;r erwehnet worden),anzuzeigen. Zu diesem Ende, und damit ich Gelegenheit habenmöge, alle übrige Particularia, welche bey dieser Regel noch zumerken sind, durch genügsame Exempel zu erklären; so will hier-»ächst sofort zu der Wechselrechnung schreiten, als in welcher solcheRegel am meisten gebrauchet wird, und dahero auch ihren Nutzenam meisten äußert. Und ob ich wol sonst, der Ordnung nach,die Interesse- und Rabattrechnung erst hätte vortragen sollen,zumal da nicht allein die Lazio- und Diseontorechnung, die ich inder Wechselrechnung zugleich abhandeln werde, mit der Jnteresse-und Rabattrechnung gleiche Bewandniß hat, sondern da auch inder Wechselrechnnng überhaupt öfters auf die Interesse wegender Zeit zu sehen ist (K. 8-8): So will mich doch daran begnügen,wenn ich bey der Wechselrechnung indessen nur die Definitionesvon den gedachten Rechnungen angeben, und das übrige hernachan seinem Orte ins besondere ausführenwerde. .

Bon