Buch 
C. von Clausbergs demonstrative Rechenkunst, oder Wissenschaft, gründlich und kurz zu rechnen : worinnen nicht nur sowol die gemeinen, als allerhand vortheilhafte Rechnungsarten überhaupt, nebst sehr conpendiösen Proben, sondern auch die Wechsel-Arbitragen- und andere kaufmännische Rechnungen auf eine sonderbare, kurze Manier gründlich und deutlich gelehret ...
Entstehung
Seite
810
JPEG-Download
 

8 1 o Von den tVechstlnegorien

in Hamburger L"-; so ist klar, daß demnach 34 stVls.2lmsterdamer L°- gleich zu berechnen sind mit 32 stVls. in Hamburger L ° Diesemnach kann man bey der-gleichen Fallen in der Ausrechnung eben desselben Vor-theils sich bedienen, welcher oben schon (ibiel.) erwehnetworden, nämlich daß man die Glieder dieserVerhältnisseentweder mit stVls., oder mitStüber und st Lüb. be-nennen möge, und kann man auf solche Weise allemaldiejenige Benennung erwählen, welche zu der vorhaben-den Rechnung am bequemsten ist.

§. roc>8. Man hat dergleichen Betrachtungen desto mehr zubeobachten, zumal da auch ein so genannter Rechenmeister hierü-ber gefallen, und diese klare Betrachtung nicht begreifen können;wie hiervon in den Anmerkungen meiner ausgegebenen kur; ge-fasst« n Erklärung rc. 6 und 9 ein mehreres zu lesen ist.

§. ivOy. Indessen weil in dem Wechselhandel derEmpfang und die Größe, welche dafür hingegeben wird,einander, proportional, und folglich die Ausrechnung deszu empfangenden, wenn man die Größe des hingegebe-nen ; oder des hinzugebenden, wenn man die Größe desempfangenen weiß, nach der Regel Detri zu verrichtenist (§. 968); so erhellet ferner hieraus allerdings, daßman bey diesen Rechnungen im Falle zwischen ^ und 6mehr als nur eine Verhältniß gegeben wird (§. 942),auch die Regel Multipler anbringen kann (§. 961).

§. lOio. UebrigenS gilt es bey dieser Art Exempel,welche nach der Regel Multipler solvirct werden, gleich-viel, ob alle gegebene Verhältnisse zwischen ^ und 6 vonlauter Verwechselungen handeln, das ist, von lauterVergleichungen der unterschiedenen Münzsorten, oderob unter ihnen auch andere Art Verhältnisse, als z-E.von Courragio (§. 98 3), oder sonst von andern Sachen

ein-