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ftand. knechte, zehnten.
folgt, das gut aber einem neuen meier, gegen hinter-leguiig eines l'cliillings, zu gleichem fchilliligsrecht ver-heuert.
11. endlich muh liier noch der zehnten *) erwähriunggelchehen. Sie lind eine hefoudere erhebuug von ab-gahen, die eigentlich nicht fowohl den Rand der hörigen,als das volle im allgemeinen trelfen. Sie fcheineu feitdem clniltenthum eiugefiilnt auf Veranlagung geiltlicherlehren und eiuriclUuugen **); die fränkifcheu capitularieu,das viligolhifehe (X. 1, 19) und bairifche gel'etz tiiun ihrermeldung, unter den Angelfachfen liebel te lie, um die mit tedes 9. jh., könig Ätliehvulf (Philipps p. 36. 251.); iiirden Norden vgl. Gulalag cap. 3 . Erhoben wurden lieerlt für die pritllerfchafl, bald aber aucli fiir die welt-liche obrigkeil daneben. Nicht unterworfen war ihnender adel, welcher lie häufig lelbll bezog, noch die itreu-gere leibeigenl'chaft; es waren abgaben von ackeibanund Viehzucht der freien leute, fo wie der hörigen mil-derer art, immer aber reallalten, die grundbeiitz voraus-fetzen. Daß auch freies lälil'ches laud zehntbor war, iltf. 300 gewiefen worden.
Die idee der zehnten gründet Geh darauf, daß der land-inauu einen theil von dem, was ihm auf dem feld undin der herde wächlt, an die kirche oder den gutsherruablaßen tolle. Es gibt daher jruchtzehnten und vielt-zehnten, wie frucht und viehzinfe. Allein die letztemhaben bloße gelduatur, können in aller oder neuerfrucht , ungedroL'cheri in garben oder gedrolchen inmaßen, in altem oder jungem vieh entrichtet werden;zehnten werden nur auf dem acker in garben und vonjungem vieh genommen. Zehnten von kleidern uud ge-räthen, wie es kleider und gerälhezinfe gibt, lind un-denkbar, weil diefe fachen nicht wachfen, erlt durch dieknult der menfehen hervorgebracht werden.Fruchtzehnte erltreckt lieh auf alles, was halm undlicngel treibt, aufgetreide, obtt, ilacbs ***), wein undheu; unter jehmalzehnten, im gegenfatz zum korn-
*) lat. ileeiiua (pars); ahd. zehanto (teil); ahf. tegotho (ddl);agf. teo$a (datd).
**) daher auch die lautniiis in ihrer entrichtung mit in diealten heichtformeln anfgenonimen worden ift; ih gihu gote, da^iti iniiian decimon iü ui virgalt, lofö got hahöt gipotau uuti minfcult wäri.
***) reddaut decimum lalcem de lino. lex bajuv. 1 . 14 , 3.