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Jtancl. knechte . zehnten.
zehnten, wird der von der fclimalfaat (legumen) erliobneverhandeln was der pllug begeliet, davon bat der zelmt-lierv die zehnte garbej wo dev pflüg liingeht, da gelltauch der zehnte hin. Zu zählen wird da angehoben,wo zu binden aufgeliört worden ilt. Eiegt aber das ge-mähete oder gefchnittene körn auf dem acker und iltwagenreit gemacht, Io darf der zelnitherr nicht ver-liehen, den zehnten abzuholen. Säumt er, fo foll nachdem Sandweller goding §. 109. der zehntmann aufs Wa-genrad ßehen und dreimal rufen? zelnitherr, zehnt-lierr, zehntherr I wenn er aber ausbleibt, zwei nachbaruliinzu nehmen, zälilen, die zehnte garlie ausfetzen unddas übrige heitnführen. Eine parallelllelie aus dem I3o-cliumer landr. ilt .oben f. 209- ausgezogen, - dort fleht derzehntmann auf dem herchfiell. Zwar nicht bei demzehnten, aber bei dem fruchtzins finde icli einen ähn-lichen gebrauch in llaiern, wenn in kriegszeit die ein-nalnne der ahgaben nicht verfchobeu werden darf: wokrieg wären in difen orten, fo foll ain jeder paur derherfchaft fein giilt zufamen drefchen u. die zu demdeuchfelloch in feinen fladel fchiitten u. vor dem hof-tlior dem obriften mair drei fchrai thun, daß er diegiilt der herfchaft einfaß u. atmend); wo es aber dermair nit anniinbt u. wirt alsdan das drait verlorn oderverprent, fo ilt es der herfchaft verlorn. Köfchingerehaftding.
Eine häufige art des fluchtzehntens ift der roltzehnte,neubruchzehnte (decimae novales) von neu urbar ge-machten gruudflücken.
Viehzehnte heißt auch der lebendige oder blutige, dasgejüngß. Über die art der ausuahme enthalten dieweislhuiner mancherlei beltiminungen. Der zehntmanndarf dem zehntherrn kein füllen und kalb verfchwei-gen, das ihm geworfen wird, foult verfällt das verheim-lichte ohne weiteres. Zu welcher zeit nun das zehnteauf die weit kommt, das gehört dem zehntherrn. Vonfchafen gebührt ihm jährlich eins, wobei fo verfahrenwird: der zchutmann treibt die fcliafe in ein fchott u.öffnet hernach das fchott; welches fcliaf zum zehntenJ'prung herauskommt, das foll der zehntherr nehmet],wäre es der widder oder ram , fo nimmt er nicht ihn,foudern den nächflen fprung danach (alfo den eilften).Suudweller goding §. 110. 121. Die geworfuen ferlen