ZZ Dritter Abschnitt.
Lab. II. allein die Vortheile und Nachtheile von beiden reiflich erwogen, sondernauch die Kosten gegen einander stellen und vergleichen. Es können hier aberLvcalumstände eintreten, die es rathsam machen, das Theure dem Wohlfei-ler» vorzuziehn. Doch hievon wird an seinem Orte noch ausführlich geredetwerden.
Die Schleuse ist dreyfach und hat 2Z Fuß Fall. Von hier mußteman abermals, nach Ausweisung der Wafferwage, der Krümme der Schluchtfolgen, bey II eine vierfache Schleust von 34 Fuß Gefalle anlegen, und indem Grunde bis zur doppelten Schleuse 3 von 16 Fuß Gefalle fortgehn, da-mit man sich, so viel thunlich, in der Mitte des Grundes erhielt, und nichtgenöthigt war, den Canal zum Theil sehr tief in den Abhang des Berge-einzusthneidem
s. 33.
Nunmehr haben wir die höchste Höhe des Cauals, dessen ^Wasserspiegel119 Fuß über dem des Flußes bey K und 96 Fuß über dem des andernFlußeS bey b' liegt, erreicht. Diese Höhe, welche durch die Lage des Zu-flußes bestimmt wird, muß, st lange als es thunlich, hier aber unumgänglich,bis zur Schleust beybehalten werden; weil der Theil des Canals oder dir
Abtheilung zwischen den Schleusen 8 und der Zio Ruthen lang ist, densogenannten Vertheilungspunkt ausmacht. Diesen mit dem nöthigen Wasserzu versorgen, hat man in den Bergen alle Quellen, die in das Thal 1 z«leiten waren, mehr geöffnet, um den Zufluß des darin herausgehenden Bachszu vermehren. Und um für die trockne Iahrszeit einen Wasstrvorrath zusammeln, ist das Thal mit einem starken Damm a k abgeschlossen, wodurchein Wasserbehälter entsteht, der 120 Ruthen lang, 70 Ruthen breit, undwenn er voll ist, io Fuß mittlere Tiefe hak, also 21,504000 Cubicfuß Wafferfassen kann. Wenn alle hier versammelte Bäche und Quellen nur im. Durch-schnitt in jeder Secunde io Fuß Waffer geben, st beträgt solches im Jahrs315,676000 Cubicfüß. Der Vertheilungspunkt, dessen Länge 510 Ruthen undsein Wafferprostl 240 Fuß ist, erfordert zur Füllung i,9684c>o Eubiefuß, undkann nebst dem Wasserbehälter, mit Einschluß der Ausdünstung, in einekN