Geschichte des Eanals von Langueöoc.
2 >n Monath May 1671 sagt der Herr Froidour davon: ans der einen Seite,Wo der banal von Agde, nach dem Teiche Thau herunter kommt, wird einEanal, zum Theil in den Teich selbst, so weit hineingezogen, bis die Wasser-tiese hinreichend ist. An der andern Seite bey bette, wird man einen banalvon goo Klafter lang, durch das flache Ufer ziehn, wovon fchon 776 Klafterfertig sind; baß wenn also diese Weite von 24 Klafter durchgestochen wird, eri» dem Hafen einmündet. Man giebt diesem banal g Klafter Anlage, 6 Klaf-ter Breite und 2 Klafter Tiefe. Rechts und links bleibt ein Gang, längs wel-chem an beiden Seiten Dämme angelegt sind, die unten 17 bis ig Fuß Anlage,oben 7 Fuß Breite und 6 bis 7 Fuß Höhe haben. Sowohl in Ansehung desCanals als der Dämme ist zu bemerken, daß auf dem stachen Ufer alles vonErde, was aber durch dem Teich geht, mit trocknen Steinen aufgeführt oder be-kleidet ist. Ilnd da die Äser des Teichs sehr stach abschießen, so hat man indemselben hinein, einen 420 Klafter langen banal ausgegrabcn, und ihn gegendie Beschädigung vom Wasser, mit oorgedachter Art Maucrwerk, von trocknenSteinen, versehn. Bey dem eben so stachen Meernfer, wird man auf eben dieWeise den banal ansgraben, und ihn so weit fortsetzen, bis 16 Fuß Was'er-tiefe erreicht stnd; auch ihn nach und nach erbreikern, um das Einlaufen destabeguemer zu machen, klud um das Versanden zu verhüten, soll er mit einerMauer von trocknen Steinen, die noch mit Holzwerk verstärkt ist, an beidenSeiten, eingefaßt werden.
Die Fuhrleute suchten das Bedürfniß des Herrn Niquets zu nutzen, ließensteh jede Fuhr außerordentlich hoch bezahlen, mid luden nur etwa die Hälfteauf, was ihre Thiere zu ziehen vermochten. Der Herr Niquct mußte steh des-wegen von dem Fmtendanterr der Provinz eine Verordnung erbitten, die denen ambanal belegenen und au den Orten, von da die Materialien abzuholen, bestnd-k'chen Fuhrleuten auflegte, vorzüglich diese Materialien, gegen einen Livre fürdie Meile, mit einem Karren, der mit 22 Ceutuer beladen, zu fahren; beyStrafe für ihre Person, wegen der dadurch entstehenden Verzögerung der Ar-beiten, verantwortlich zu seyn.