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Praktische Anweisung zur Baukunst schiffbarer Canäle, wie solche zu entwerfen, mit allen dabey vorkommenden Werken anzurichten, zu erbauen, und die Anschläge davon zu verfertigen sind : wobei besonders der französische Canal von Languedoc und dessen vorzügliche Werke als Muster so aufgestellt, wie sie der Herr de la Lande beschrieben / von Johann Ludewig Hogrewe ...
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Achtzehnter Abschnitt. .

Lewiestn wird, mit Schimpf von der Arbeit gejagt, an den Lieferanten aberauf andere Weise, oder doch durch Entziehung fernerer Lieferungen, geahndetWerden.

Endlich ist der Directeur verbunden, der Regierung, oder der Canalcäiwttlifston, am Schluß eines jeden Monaths von dem Fortgang der*Arbeit, u>>dwie weit solche gediehen, einen ausführlichen Bericht abzustatten, welchen ^dem Eaffenanszug des Zahlmeisters beylegt; und das, was er wegen der st^nern Arbeit, oder noch sonst zu erhalten wünscht, vorstellt und darum nachsucht. Am Ende der jährlichen Arbeit stattet er einen noch ausführlicher«richt ab, begleitet solchen. Mit den erforderlichen Zeichnungen von der geschehenesund imr künftigen Zahrßnvoxznnehmenden Arbeit, nebst einem Verzeichnisdazu benöthigten Gelder, und ersucht die Canaleommisston, die geschehene Arb^in Augenschein zu nehmen.. Dieses wäre also im Ganzen dasjenige, was de§'Directeur zu thun obliegt, und es bleibt uns nur noch übrig, den Dienstdie Schuldigkeit seiner Untergebenen zu. beleuchten.

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Die Ossieiers, welchen vorn Directeur die Oberaufsicht und der Bau ^Schleusen oder anderer Werkt/ und die, Ausgrabung des Canals übertragtist, sind, seine'.ersten Gehülfen, können sich bey: jeder Gelegenheit an ihn weiidek'und seiner Belehrung und Unterstützung gewiß seyn. Und da ihnen von de>^selben Riffs und Profile nebst ausführliche Instruktion ertheilet wird, wie st^Ban. vorzunehmen, und was dabey zu beobachten ist, so sind sie auch schulEsüx die Tüchtigkeit/ und planmäßige Richtigkeit der Arbeit einzustehn, und füfjgde Unordnnuga und. jeden , Fehler, der dabey, begangen wird, dem DirectXverantwortlich. . Derc bey ihrer Inspectionn angesetzte Eondnrteur und diezugegebene,Aufsthee, Matcrialiens und Jnstrumerikaliem- Schreiber, stehendessen Befehl. Er weiset einem jeden seinen Posten an, unterrichtet sie vott ^was sie dabey zu., beobachten, und hält ste< zu ihrer Pstichk und zur geua»^Befolgung, der vorn Directeur ertheiltem allgemeinen Jnstruetion an.einer-, oder-, deycandcreesich nachlässig, beträgt, oder sonst ungebührlich aufführstund . s^neuVerweise ikeine-Befferung bewürben, so- meldet er es dem DirectX

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