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Das Verbot der Phosphorzündhölzchen in der Schweiz und dessen Wiederaufhebung / von Dr. G. Lunge
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krankheit selir reduzirt habe; es sind nur einzelne wenige Er-krankungen und kein Todesfall vorgekommen. Der schwerstePall betraf einen gegen das Fabrikgesetz angenommenen elf-jährigen Knaben.

Aus dem Jahre 1881 wird dagegen berichtet, dass jetzt(nach Inkrafttreten des Verbotes von gelbem Phosphor) diefurchtbaren Phosphor kr ankheiten ganz verschwun-den sind; auch sind keinerlei Krankheiten oder erheblicheKörperverletzungen in Folge der neuen Fabrikationsweise vorge-kommen. Die Inspektoren bemühen sich mit Erfolg den Fabri-kanten und Arbeitern die gefährlichen Folgen einer Vernach-lässigung der vom Bunde erlassenen Vorschriften über getrennteAufbewahrung der Rohstoffe klar zu machen.

Soweit gehen also die bis jetzt vorliegenden Berichte. Seineneigentlichen humanitären Zweck, die Unterdrückung jener schreck-lichen Krankheit, der Phosphornekrose, hatte das Phosphorverboterreicht.*) Ob der Nebenzweck des Gesetzes, die Verminderungvon Brandunglücken und Vergiftungsfällen durch Zündhölzer er-reicht wurde, konnte freilich nicht in ebenso klarer Weise kon-statirt werden; war ja gerade die erhöhte Zahl von (an sich ge-ringfügigen) Verbrennungen durch die neuen Zündhölzer jedenfallseines der wichtigsten Motive zur Beseitigung des Phosphorver-botes, da das Publikum in so kurzer Zeit nicht zu überzeugenwar, dass an jenen Unfällen nur vorübergehende Mängel derFabrikation Schuld seien, von denen der eine, die schlechte Ver-packung, faktisch schon beseitigt war, während der andereUebelstand,die unglückseligen überall entzündlichen phosphorfreien Zündhölzer,gerade durch das vom Bundesrath neu vorgescblagene Gesetz be-seitigt werden sollte. Zu der durch jene Unfälle erregten Miss-stimmung gesellte sich diejenige, welche durch die etwas geringereBequemlichkeit in der Handhabung der schwedischen Hölzchenselbst bei vielen Personen entstanden war, denen man es hätteZutrauen dürfen, dass sie eine solche, wahrlich höchst unbedeu-

*) Nach Abschluss meiner Arbeit theilte mir Herr FabrikinspektorDr. Schüler mit, dass ihm bereits vier Fälle bekannt geworden seien,in denen die, seit Erlass des Gesetzes unerlaubte, aber seit der Agita-tion gegen dasselbe wieder heimlich betriebene Darstellung von Zünd-hölzchen mit gelbem Phosphor zur Nekrose geführt hatte.

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