Band 
Erster Band: Vom Satz.
Seite
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Der Werksatz im allgemeinen.

Haftesten die ganze Formatbreite ein, wird also nicht jeder Spalte angefügt und durch denZwischenschlag unterbrochen; die Kolumne bekommt auf diese Weise entschieden mehr Halt. Beigespaltenem Satz kommen lebende und todte Kolumnentitel zur Anwendung und wird theilsfeiten- theils spaltenweise paginirt; der Leser wolle die folgenden Beispiele und später die Ab-handlung über den lexicalischen Satz beachten.

Daß beim columnenweisen Setzen gespaltener Formate das zum Ausheben bereit stehendeSchiff eine Neigung nach links und nicht wie gewöhnlich nach rechts haben muß, wird demLeser erklärlich sein, da ja die erste Spalte links anfangen, deshalb auf dem linken Rande desSchiffes ihre Auflage erhalten muß. Beispiele von gespaltenem Satz:

ßß Aldus Manutius .

Aldus Manutius wurde gegen 1449 inBassiano, einem Flecken bei Velletri undden pontrnischen Sümpfen geboren. Vonseinem Geburtsorte gab er sich Anfangs den

Beinamen Bassianas, wofür er später denallgemeineren Namen Romanus annahm.Aldus ist entweder eine Abkürzung vonTheobaldus, oder nach Renouard's Meinung

69 Aldus Manutius . 70

der eigentliche Name eines Heiligen. Nachder italienischen Sitte, sich gern des Vor-namens zu bedienen, wird er gewöhnlichvon seinen Zeitgenossen Aldus genannt,

seltener Manutius, und ist unter diesemNamen auch den Späteren bekannter. Seit1SV3, zuerst in seiner Ausgabe des Ammo-mus, nannte sich Aldus auch Pius nach

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dem Familiennamen der Fürsten von Carpiim Mondenesischen, und zwar besonders nachAlbertus Pius, den er, wie den jüngerenBruder Leonellus, von Jugend auf unter-

richtet hatte, und mit welchem ihn zeitlebenseine zärtliche Zuneigung verband, die durchverschiedene Wohlthaten Seitens des jungenFürsten noch verstärkt worden war. Ihm

Die Anwendung der Druckfirma ist eine sehr verschiedene, sowohl in typographischer alsgesetzlicher Beziehung. Bei Werken, Flugschriften, Placaten, periodischen Blättern und dergl. istdie Druckfirma durch Preßgesetze geboten, mithin gewissermaßen eine politische Nothwendigkeit undder Ueberwachung durch besondere Preßorgane unterworfen. Während also bei vorgedachtenDruckschriften die Firma unbedingt angebracht sein muß, will man sich nicht einem preßbehörd-lichen Conflicte aussetzen, gestattet das Gesetz die Weglassung der Druckftrma bei allenzu denBedürfnissen des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebensdienenden Drucksachen, als: Formularen, Preiszetteln, Adreß-, Visitenkarten und dergl."Nichtsdestoweniger findet aber gerade bei diesen Drucksachen, mit alleiniger Ausnahme vonVisitenkarten und vorausgesetzt, daß es wirklich gute typographische Leistungen sind, welche derDruckerei, aus der sie hervorgegangen zur Ehre gereichen, die Druckfirma den dankbarsten Platz,weil sie hier nicht nur die Firma verbreiten hilft, sondern gleichzeitig als Empfehlung fungirt(siehe später den Artikel:Ueber Aceidenzsatz").