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96. Kapitel.
des Werthes einer lebenslänglichen Honte, einer Ausstattungsversiche-nmg, wie sie in Italien vorkomme 1 ), einer Schiffsversicherung. Aus-führlicher ist das Genueser Spiel behandelt, welches darauf beruhte,dass unter 100 Senatoren 5 Jahresbeamte nach dem Loose gewähltwurden, und festsetzte, dass wenn die Loosziehung mit einer voneinem Spieler zum voraus aufgestellten Fünfmännerliste in einemoder mehreren Namen übereinstimmte, derselbe gewisse Vielfacheseines Einsatzes erhalten sollte, ein Spiel, aus welchem nachmalsunter Ersetzung der Zahl ICO durch 90 das Zahlenlotto entstandenist. Endlich ist auch die Frage nach der Schuld oder Unschuld einesAngeklagten in Rechnung gebracht. Durch ein Schuldzeugniss lässtder Verfasser die Wahrscheinlichkeit der Unschuld des Angeklagten
sich auf herabmindern. Jedes neue Schuldzeugniss fordert eine
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abermalige Herabminderung auf • Bei 10 Zeugnissen ist folglich(he Wahrscheinlichkeit der Unschuld des Angeklagten nur noch
10_ 1024
59049
= 0,017341 ■■
oder so gering, dass seine Schuld moralisch beinahe sicher isjy).
Aus dem nachfolgenden Jahre 1710 haben wir eine englischeArbeit zu nennen. Arbuthnot schrieb, wie wir schon wissen ('S. 294),über das Geschlechtsverhältniss bei den Geburten 3 ), ein Gegenstanddem John Graunt 1062 zuerst Beachtung geschenkt hatte. Arbuthnotfand in Bestätigung von Graunt’s Beobachtungen, dass nach den Londoner Taufregistem, welche er für die Jahre 1029—1710 benutzte,jedes Jahr mehr männliche als weibliche Geburten auftraten, wenner auch eine Verhältnisszahl nicht ausrechnete. Er sah darin einenBeweis der göttlichen Vorsicht 4 ), welche durch diesen Ueberschussdie grösseren Gefahren, unter welchen der Mann den Unterhalt zuerwerben hat, im voraus wieder gut macht. Er sah aber ferner darineinen Grund gegen die Vielweiberei, welche den Gesetzen der Naturund der Gerechtigkeit zuwiderlaufe, denn die Mehrzahl der Männergegen die Frauen würde noch mehr Männer zur Ehelosigkeit zwingen,wenn Einer mehr als nur eine Frau für sich in Anspruch nähme.Arbuthnot scheint schon früher (1692) die kleine Schrift von Huvgens
l ) lila sciticet conrentio, Unlix hodiernnin uxitata, qua Pater cui recem natuest filia cnm alio ita contralut, nt die pretio xtatim accepto ejus qnadruplum velquintuplum (quod deinde fdiae in dotem ceditj restitiud, xi contigerit, filiam per-renire ad aetatem mtbilem pntu 16 annorum. ! ) quae tarn exigua est, ut mora-liter fere centum sit, crimen esxe commissum. s ) P. T. XXVII, 186—190.
*) an Argument für Dieine 1‘rovidence.