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Vierter Band. Von 1759 bis 1799.
Entstehung
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Abschnitt XXI.

Dresden. Er veröffentlichte 1793 zu Leipzig als Sachwalter Iiinden-burgs eine geharnischte Schrift: „Combinatorische Analytik undTheorie der Diinensionszeichen in Parallele gestellt“, in der er dasFischersche Buch als ein „Beispiel von Dreistigkeit hinstellt, wie esin den Geschichtsbüchern der Wissenschaften vielleicht ohne seinesGleichen ist“. H. A. Töpfer versucht es, Belege dafür beizubringen,daß Fischer die Hindenburgschen Untersuchungen gekannt habe.

Zu seiner Verteidigung veröffentlichte G. Fischer 1794 dieSchrift: „Über den Ursprung der Theorie der Dimensionszeichen undihr Verhältnis gegen die combinatorische Analytik des Herrn Pro-fessor Hindenburg“, in der er den Nachweis zu liefern unternimmt,daß die Übereinstimmung eine naturgemäße Folge der Behandlungvon gleichen Problemen (der Umkehrung der Reihen, sowie der Poten-zierung von Polynomen) sei. Über seine Kenntnis der Hindenburg-schen Arbeiten äußert sich Fischer: „Ich versuchte mehr als einmal,diese Schrift“ (das Nov. Syst.) „durchzulesen, aber ich gestehe auf-richtig, daß mir immer die Geduld ausging, ehe ich noch mit denDefinitionen, welche zwölf Quartseiten füllen, fertig war“ 1 ). In demSammelbande der Königlichen Bibliothek zu Berlin , der die Fischer-sche Antwort-Schrift enthält, sind ihr zwei Manuskripte vorgeheftet;das erste ist eine kurze Verteidigung von Fischer selbst; das zweiterührt her von Abel Bürja, Professor der Mathematik an der Academiemilitaire zu Berlin und Mitglied der Akademie der Wissenschaften.Er, „ayant soigneusement examine“ Fischers Verteidigungsschrift,tritt unbedingt für ihn ein. Mancher andere tat das gleichfalls; alleindie Männer der kombinatorischen Schule konnten sich weder zufriedengeben, noch mochten sie ihre Angriffe einstellen. So blieb die An-gelegenheit bis zum September 1802 in der Schwebe. Da erschienin Nr. 109 des „Intelligenzblattes der allgemeinen Litteraturzeitung“eine, durch ein anonymes Schreiben au die Redaktion vom Jahre 1800veranlaßte Erklärung von W. Pfaff, der damit „eine erwünschte Ge-legenheit ergriff, etwas zur Ehrenrettung Fischers beizutragen“. Esstellte sich heraus, daß Pfaff im Besitze mehrerer Briefe Fischerssich befand, die sich auf den Gegenstand des Streites bezogen; dieExistenz dieser Briefe hatte Pfaff vergessen; durch die anonyme An-frage wurden sie in sein Gedächtnis zurückgerufen. Und diese Briefezeigten durch Inhalt und Datierung unwiderleglich, daß von einemPlagiat keine Rede sein konnte! Hindenburg erklärte denn auchin Nr. 193 des Intellmenzblattes: „So nehme ich’ nun weiter keinenAnstand, unaufgefordert, aus freier Bewegung Fischer von jenem

‘) S. XIII der Einleitung.