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V. Zeitraum.
Würde eines Baschas oder BeglerbegS steigen könne,wenn er nicht vorher die untergeordneten Stellen inderselben Provinz bekleidet hätte; allein, wie in derFolge die Hofinlriguen die Oberhand bekamen, giengman ganz von dieser löblichen Sitte ab, und der Sul-tan wählte ohne weitere Rücksicht unter seinen Günst-lingen, den er belohnen wollte, oder den ihm vielleichtder Großveziec dazu vorschlug.
§. j 24:
Unter ihnen stunden die Beys oder SangiakS,die von ihnen sowohl in Absicht der Verwaltung derJustiz als der Militairsachen Befehle erhielten undzum Zeichen ihrer Würde Eine Reiherseder auf demTurban führten, während die Baschen zwei derselbenhatten. Auch durfte der Bey nur Einen Roßschweifvor sich her tragen lassen: denn zweie bezeichneten einenBascha; dreie einen Beglcrbeg; Fünfe den Großve?zier; und Sieben den Sultan. Die Einkünfte derBeyS wurden durch den Zchemen von den Ländereyenzusammen gebracht, und beliefen sich von ?oo bis 6000Thaler, mit der Verbindlichkeit: ebenfalls auf jedeFünftausend Aspern einen Mann zu stellen. Sie un-terschieden sich durch vier besondere Beinamen: DieKugiumetö sind die, deren Würde erblich ist, undnur dann auf den nächsten Verwandten fallt, wennder Bey ohne Söhne stirbt oder aber abgesezt wird,weil er nicht mit ins Feld gehen will. Die Juruckssind die Oberhäupter Nomadischer Völkerstämme amBerge HemuS und in einigen andern GebirgsgegendenGriechcnlandeS, die nur so lange an einem Orte wei-len , als ihre Hcerden daselbst Weide sinden. Manrechnete ihre Scelenzahl auf 22zo, in dreißig Horden(Oggiaky) vertheilet, deren jede unter einem Iuruck
stand.