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Zweyter Band.
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z. Abschn. Einricht. u. Rüst. d. Kavallerie. izz

Krieg bestimmt. Sie bringen — mündlich oder fchriftrlich ^— die Befehle des Sultans oder jedes anderenOberbefehlshabers an feine Untergeordneten. Sie be-gleiten die in wichtigen Angelegenheiten abgeschicktenKouriere, vertreten auch wohl öfters felbst die Stellederfelben. Sie müssen sich beständig an der Thüre desGroßveziers sinden lassen, dem ihr Oberhaupt: derChiaus-Baöcy immer zur Seite stehet.

§. 123.

So wie die Türken in den ersten Zeiten die Gren-zen ihrer Besitzungen erweiterten und sich immer mehrund mehr Länder unterwarfen, vertheilten sie diese andie Befehlshaber der Truppen, die dabei die Ver-pflichtung überkamen, nach Masgabe ihres jährlichenEinkommens eine gewisse Anzahl Soldaten zu unter-halten. So entstand die zweite Hauptarr der Türki-schen Reucerei, die Topracly, die nach Verschie-denheit der Befehlshaber, von den sie gcstellet ward,auch verschiedene Benennungen erhielt. Die Beg-lerbegö, die gleichsam Untcrkönige der Pforte sindund ganze Königreiche beherrschen, wie Natolicn, Egyp-ten u. s. w. von den sich die Bafchen blos dadurch un-terscheiden: daß sie über kleinere Provinzen gesczt sind,haben unter dem Namen Usciur gewisse Einkünfte,von 7000 bis auf 12000 Thaler jährlich, die sie ent-weder aus den Ländern selbst ziehen, den sie vorgcfeztsind, oder aber unmittelbar aus dem KaiserlichenSchatz erhalten, welches leztere vorzüglich in den Grenz-Provinzen der Fall war. Für jede Fünf Taufend As-pern, die sie bekamen, mußten sie einen Reuter unter-halten, ohne die zu rechnen, welche die unter ihnenstehenden BeyS und Lehnsleute stellten. Ursprüng-lich war zwar angenommen: daß keiner anders zu der

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