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Zweyter Band.
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V. Zeitraum.

ihres Gehaltes nach ihren Dienstjahren und ihrer imKriege bewiesenen Bravour bestimmt, so daß er nichtselten weniger beträgt, als der des Vaters; jnweilenihn auch wohl übersteiget.

§. 127.

Ausser der Topracly war noch eine andere ArtReuterei, die eben wie jene im besonderen Solde derPforte stand, eigentlich blos zu Deckung der Grenzenbestimmt, weshalb ste auch den Namen Serratculyführte. Sie ssibt sich stets in den Waffen und wirddadurch, so wie durch die Erfahrung, welche ihr ihrebeständigen Streifercien in die feindlichen Länder ge-währen, zn dem Kern der Türkischen Kavallerie. Siezerfällt wieder in drei Unterabtheilnngen, von den dieErste aus Grenzbewohnern bestehet, und zu Besatzungder wichtigste» Festungen bestimmt ist; die zweitemacht ein fliegendes Korps leichter Reuter, dessen Ob-liegenheit Slreifereien in die benachbarten Provinzensind, daher sie auch gewöhnlich in Palauken vertheiletwird *); die dritte bildet endlich kein ordentlich beste-hendes Korpü, sondern wird durch die Baschen ange-worben und von ihnen, nur so lange der Krieg dauert,bezahlet. Es bestand bisweilen autz dem Hausgesindeder Bafchcn selbst, bisweilen auch aus freien Türkenund anderen. Diese Reuterei ist in Kompagnien gertheilet, deren jede einen Aga, einen Fahnen-Trägerund einen Sergeanten hat.

*) Die Palanken waren und sind noch, Dörfer mit einemdoppelten Pfahlwcrk umgeben, das durch Quecrhölzer ineinander verbunden, zuweilen auch mit Erde ausgeschüt-tet und mit einem Graben umschlossen ist. Sie dienenin Ungarn und Siebenbürgen zu Grenzposten.

§.