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V. Zeitraum.
§. 2 16. *
Regelmäßig befestigte Städte mußten auch förmrlich eingeschlossen und belagert werden. Mau folgtehier noch immer dem allen Herkommen, die Belage-rungsarmee gegen den feindlichen Entsatz durch eineCircumvallationslinie zusichern. Allein, diese Linienwurden bei einem Angrif wegen ihres weiten Umfan-ges fast allezeit erstiegen, wie die vor ArraS 1654durch den Marffhal Türenne, obgleich sie einen 1Vergraben und Wolfsgruben hatten; auch die Franr -zösifchen vor Valenciennes im Jahr 16^6 1), nicht •minder die Linien vor Turin 1706 durch den PrinzenEugen vonSavoyen. Sie bestanden gewöhnlichaus einem Wall und Graben, der durch vorspringendeFleschcn oder Redans bcstrichen ward. Der AclterePnyfegnr bestimmt das Profil derselben folgender-gestalt:
Die Breite des Grabens 10 Fuß oben und 4 Fußunten.
Die Höhe der Brustwehr 6 Fuß; Dicke derselben5 Fuß, mit einer Reihe Pallisaden auf demKamme r ).
Hinter den Circumvallationslinien wurden zu An-fange dieses Zeitraumes zuweilen Schulrerwehren fürdie Reuterei errichtet, und mau findet sie yoch in derBelagerung von Mastricht 1673; sie kamen aber inder Folge ab, weil man einsähe: daß es vortheilhafr1er fei, die letztere durch dazu bestimmte Ausgängeden Feind angreifen, als sie hinter ihren Schulter-wehren den Ausgang des Treffens abwarten zu last
q) Memoires de Puysegur 12® p. 392 UNd 407.r ) InRiuctions inilitaires Chap. X.