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Encyclopädisches Lexikon der Erd-. Land- und Feldmessung / W.E.A. v. Schlieben
Entstehung
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35
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Bergbaucharte 35

selbst nicht mit der größten Sorgfalt bearbeitet ist, oder beim Gebraucheirgend eine Verletzung geschiehet, s» kann dadurch zu sehr bedeutenden Irr-thümern Veranlassung gegeben werden, die öfters dann weder zu erken-nen , noch weniger zu beurtheilen, in der Hand des Geometers liegt- Wergenaue Belehrung über diese Maschine wünscht, findet sie in folgenderSchrift: Beschreibung einer neuen Flächen-Berechnungs-und Theilungs-maschine, nebst einer Anleitung zu ihrem Gebrauche- Erfunden von I.G- Zobel Königl. Trigonometer in Verbindung mit I. Müller, Messungs-revisor und Mechanikus. München in Commission bei Lindauer. Mit 3 li-thographischen Tabellen 1815- 4. (1 Thlr. 8 Gr.)

2) In einer Schrift von Ludwig Bleibtreu, Neuwied 1810 findet manfolgende Vorschrift den Flächeninhalt und die Construktion jeder Figur ausden Seite» und Winkeln zu berechnen.

Sind, sagt er, a, b, c-x, y.. die Winkel eines Polygons ab, be,

cd.... xy die nach der Ordnung der Winkel aufeinander folgenden Sei-ten, und setzt man

"2r a = a', wo r90°

"4r ( a-f-b) =b'

" 6r ( a + b-f c ) = c'

"2»r (a-f-b-f-c... .-s-x)x'

wo ti die Anzahl der Seiten weniger eine und X den vorletzten Winkel be-deutet, so ist der Inhalt des Polygons

--ab . sin. a'.f ab. cos. a'-f-bc , sin. b' ( ab. cos. a'-f-fbc. cos, b')

-f-cd. sin. c'(ab. cos. a'-f-bc . cos. b'-f-f cd. cos. c')-(-... ,

f-xy .sin. x' (ab . cos. a'-f-bc , cos.b'-f-cd, cos. c'... >-f-f xy, cos.x')Den Beweis dieses Theorems, den der Verfasser aus einer sinnreichenAnsicht der Entstehung des Vielecks und aus dessen Zerlegung in Trapezienherleitet, übergehe ich, da er von jedem Mathematikverständigen sich leichtfinden läßt.

Berghau-Eharte. Eine solche Charte kann für verschiedene hierhergehörige Zwecke bearbeitet werden, die wichtigsten sollen hier kürzlich Erwäh-nung finden.

1) soll eine solche Charte, die die Topographie jeder andern Charte ent-halten muß, den Betrieb des Bergbaues und die Administration desselbendarstellen, so muß die bebaute Gegend nach Kreisen, Bergämtern, Revierenund Gruben abgetheilet und so auf der Charte durch sich mehr oder minderauszeichnende Farben ausgedrückt werden. Es ist ferner die Lage aller zuTage stehenden Bergbaugebäude nach der Form ihres Grundrisses und ihremZwecke gemäß, entweder durch paffende Zeid)en, oder durch Schrift auszudrük-ken. Ein anderer hier anzudeutender Gegenstand sind die Bergbaugewäffer,ihre Benutzung und ihre Vertheilung. Alle Maschinen und Kunstwerke vonnur einiger Bedeutung dürfen ebenfalls nid)t fehlen, und endlich sind, wennes theils der Maßstab erlaubt, theils eine nicht zu große Verwirrung dar-aus entstehet, die vorzüglichsten Gange, abgebauten Plätze, das Nebenge-stein ac. mit durch farbige Linien und Räume auszudrücken.

2) soll eine solche Charte streng wissenschaftliche Gegenstände enthalten,so kann sie entweder geognostisch (gebirgskundig) seyn. indem sie so-wohl die Verhältnisse des darzustellenden Erdkörpers überhaupt, als auchinsbesondere die in demselben befindlichen Lagerstätte darstellet; oder sie kannoryktognostisch seyn, indem sie die äußern Kennzeichen der Fossilien undihre Unterscheidungsmerkmale, welche die darzustellenden Gegenstände liefern,bezeichnet, oder sie kann ökonomisch mineralogisch seyn, indem siebloß diejenigen mineralogischen Gegenstände enthält, die in der Oekonomievon besonderem Interesse sind. Wie insbesondere petro graphische Char-ten aufzunehmen und zu zeichnen sind, wird unter dem Artikel petrographi-sche Charten näher auseinander gesetzt seyn.