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Encyclopädisches Lexikon der Erd-. Land- und Feldmessung / W.E.A. v. Schlieben
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'fum in Pacht - Dienst - und Wildprctswiesen abtheilen Torflager inWäldern, Pech - und Thersiedereien rc. Zu letzterem Falle sind zu zählen, diettiftgerechtigkeiten gewisser Ortschaften in den Wäldern; alle dem Forst-lichst und der Forstbenutzung nachtheiligen Stellen des Waldes, als Moo-rs, Brüche, Sümpfe rc. Mit den Forsten stehen die Flößen in genauesterlerbindung, und es gehören hiehcr, alle Floßgewasser, alle Bauten an undselbigen, alle Einwarf- Ausziehe - und Ausstelleplatze, die an den Flößenjin führenden Wege und Stege, alle einfallenden und abgehenden Gewässernd die Angabe der Floßofsizianten - Wohnungen.

Gemeiniglich sind die Forst - und Jagdbehörden eines Landes combiniret^>d es ist daher, sehr zweckmäßig, wenn die vorzüglichsten Jagdbranchcn,äjtif her Forstcharte schicklich eingeschaltet sind. Hieher ist zu rechnen, dieBenutzung gewisser District« für Hohe-, Mittlere - und Niedrejagd, die An-^,be der "Hirsch- und Sau-Gärren, Hundezwinger rc. so wie auch besondereriagdsäulen, Jagdstände, Jagdwege, Jagdbrücken und anderer Jagdgebaude.iird die Charte durch diese Angaben nicht zu überladen, so könnte man auchjod) a« ten @e»äffctn die dem Fisco zuständigen Fischerei-Gerechtigkeftenlit Nummern, schicklichen Zeichen oder Schrift anmerken.

Ein anderer wichtiger Zweig der Cameralverwaltung sind die Bcrg-au-und Hüttengegenstande. Die Eintheilung in Bergämter, Ge-hworenreviere, Gruben rc. ist die erste und wichtigste Angabe einer solcheniharte. Je übersichtlicher und bestimmter diese Gegenstände von einander ge-hieden und doch in einer gewissen Verbindung dargestellt werden können,|nt desto brauchbarer und vollkommner wird die Charte seyn. Alle anderedieser Charte gehörigen Local-Verhältnisse, trennen sich in eine sogenannteIberirdische und unterirdische planimetrische Darstellung, wodurch zwei, ein-Inder vollkommen entsprechende Blätter, nöthig werden. Auf dem erstenStatte bekommt man, außer der, der Gegend eigenthümlichen Situation,slle zu Tage ausgehende Gebäude, Gruben, Gewässer und Maschinerien zuiesichte, auf dem andern sind alle die Gegenstände zu treffen, die in einersewissen Tiefe unter der Erde, theils natürlich, theils künstlich sich befinden,ein umsichtsvoller Arbeiter wird besonders darauf Bedacht haben, daß sich,shne der Wahrheit zu nahe zu treten, nicht allein die übereinander liegenden-tollen und Räume noch bestimmt von einander unterscheiden, sondern auchsurch passende Farben, die Bergstollen, Röschen, ausgehauenen Räume undstetallager, getrennt werden. Wo eine ausgeführte Zeichnung nicht thunlichmuß man sich schicklicher und verständlicher Zeichen bedienen.

Die Romainen - Verwaltung findet man gemeiniglich auf der»ächst folgenden Section der Cameralcharte vorgestellt. Hier müssen so-wohl die Grenzen der Landes-Domainen, als auch die Hauptbranchen der-selben, z. B. Wiesenwirthschaft, Feldwirthschaft, Plantagen, WeinbergeKarten rc. auf herkömmliche, in der Situation angenommene Weise, vonein.snder unterschieden werden. Auch bei den Gebäuden müssen die zu den Do-iciinen gehörigen, eine andere Farbe bekommen. Der Wasser- und"traßenbau gibt, in so weit er aus den landesherrlichen Caffen bestrit-ien wird, eine besondere Section der Cameralcharte. Es sind hier vorzüglichsiejenigen Gewässer und Straßen zu unterscheiden, die aus dem Cameralfond»tterhalten werden, alle andern, deren Besserung und Jnstandstchung ge-wissen Gütern, Personen und Communen zustehet, werden in der Regel ohne»lle Farbe bloß mit schwarzer Lusche gezeichnet. Eine fernere Unterscheidunglachen bei den Straßen ihre Beschaffenheit und theilen sich daher ab, in ei-gentliche Kunststraßen (Chausseen), diese erhalten eine blaßrothe Carmin-farbe, Pflastcrstraßen, diese werden dunkler roth angelegt, Rasendämme be-kommen eine grüne Farbe, Knippeldämme einen gilblichen Grund und ge-wöhnliche Wege werden braun angelegt. Uebrigens müssen alle auf derStraße befindliche und an den Straßen liegende Gegenstände, als Gräben,rllleen, Brustmauern, Barrieren, Chaussee - und Gleitshäuser, Warnungs-saulen, Wege-und Meilensäulen, Markensteine» Kiesgruben, Steinbrüche.

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