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Encyclopädisches Lexikon der Erd-. Land- und Feldmessung / W.E.A. v. Schlieben
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Catastermessunz und Catststcrcharte

9) Es ist gut, wenn die Geometer die Arbeit in Accorb erhalten, so bajäsie nach Aeckern und Parcellcn, bei Ablieferung der fertigen Arbeit bezahl!!werden; dann hat bloß der Controleur die Güte der Arbeit und nicht de»DFleiß zu prüfen.

10) Man kann das Land in eine gewisse Anzahl gleicher Theile theile»,!

für jeden solchen Theil einen Trigonometer anstellen, unter dessen Aufsichl!dann 10 bis 12 Geometer arbeiten. I

11 ) Es bekommen diese Trigonometer von dem Director der allgemeine»!

Landes-Vermessung, die Dreiecke des zweiten Ranges, die in ihrem Distrikte!liegen, und sie machen nun jährlich in diesem so viele Dreiecke des dritte»!Ranges, als die unter ihm arbeitenden Geometer bei ihren Aufnahmen brau-Ichen. Die mit dem Meßtische arbeitenden Geometer schließen sich an die ih-sncn gegebenen festen Punkte an, und brauchen nun weiter keine Trigonome-Itrie zu verstehen, da sie ihre kleinen Dreiecke des vierten Ranges durch Coii-Istruckion mit dem Meßtische bestimmen. I

12) Diese Trigonometer nicht allein gehörig zu instruiren, sondern fielauch noch so weit zu unterrichten, daß sie mit gehörigen Kenntnissen ausgdHrüstet, ihrem Geschäfte vorstehen kennen, ist ein wesentlicher Gegenstand.

13) In Gemeinden, wo eine sehr kleine Fcldvertheilung ist, muß die Flur>Icharte im Maßstabe von 1000 auf dem Felde zu 1 auf dem Papiere aufge-Inommen werden. Da wo die Feldverthcilung größer ist, im Maßstabe wn|2000 und in Waldungen und Heiden in dem zu 4000.

14) Aus diesem wird eine Gemeindecharte oder eine Amtscharte im Maß!

stabe von 10000 gezeichnet, welche die Uebersicht über die Flurcharte gibt,!die zum Amte gehöret. I

15 ) Aus diesen Amtscharten entstehet dann die allgemeine Landeschar»!

in dem Maßstabe von 500IX). I

16; Für jede Arbeit muß eine bestimmte Genauigkeit in Procentcn vorgk-Ischrieben werden, damit es bei der Verification nie zweifelhaft sey, ob sie fciflvorgeschriebene Genauigkeit habe und ob sie anzunehmen oder zu verwerfen.

Ist die Messung vollendet, so wird von besonders zu diesem Geschäft!unterrichteten und instruirten Landwirthen, die Abschätzung der einzelnen Grund!stücke vorgenommen; bei dieser Arbeit begleitet der die Gegend aufgenomilmene Geometer den Boniteur, markiret die von diesem angegebenen venlschiedenen Bodenclaffen auf dem Felde, trägt diese Bestimmung sammt da!Nummer der Classe in die Charte über, berechnet dann die Flächenräum!dieser verschiedenen Stücke und trägt sie in eine besondere Colonne nebe»!jedem einzelnen Grundstücke in das Catasterverzeichniß ein. Eine auf eine»!solchen Wege erlangte Kenntniß der Grundfläche eines Staats erfüllt, ai-Igesehen, daß sie die einzige Bedingung eines gerechten Grundcatasters iß,svielseitige Nebenzwecke, indem sie nicht allein Sicherheit in den Besitz da!Einzelnen bringt und Ungewißheiten der Grenzen entfernt, berichtiget und!erleichtert, sondern auch die Grundlagen zw einer vollkommenen Statistik bei!Landes legt, das Hypothekenwesen auf bestimmtere Grundsätze stellt und dem!Staate und Lande eine große Menge Kosten erspart, da ohnedem mannigMfaltiger Veranlassungen halber das Messen und Aufnehmen immer wiederho-flet werden muß.

Ausführliche Anweisung über das Geschäft des Catasters, besonders weilden mathematischen Theil desselben anbelangt, findet mgn in dem schon angl-I

auf sechs L.Meile» einen Taa rechnen kann, und 4) dost für das Auszeichnen«-'Iner Q.Meile wenigsteus zwei bis drei Taue gerechnet werden müssen. Vorausgi"!sehr, daß die Gegend nicht zu bedeckt und durchschnitten ist, daß die iriangulireiulden Arbeiter von einem Srre zum andern zu Wagen oder z» Pferde kommen, m»!nicht zu Fuße gehen, daß der Oekailaufnehmer beritten ist, daß beide liberal diä>!tirt sind und baß sie fleißig arbeiten. (Mir ist in meiner langen geodätischen Praxidlwo ich mir vielen und geschickten Arbeitern zu thun gehabt habe, noch nicht MlFall vorgekommen, daß auch mit der vierte Theil von obiger Angabe geleistet wen!den wäre.)