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2. Die Abhandlung des königlich bayri-schen Herrn Straßen- und Wasserbau-Direktors der Provinz Tirol, GeorgFreyherr» von Aretin, über Bergfalle,und die Mittel, denselben vorzubeu-gen, oder wenigstens ihre Schädlich-keit zu vermindern, mit vorzüglicherRücksicht auf Tirol. *)
3 . Die am 9. May in Innsbruck gedruckte k. k. Gubernial-Verordnung.(Polizey 6696.)
Die erste enthalt nur sehr wenigepraktische Vorschriften über die wirklicheVerdauung der Wildbäche, ungeachtet sieübrigens ihr Thema sehr gründlich theore-tisch durchführet.