■271
sau »Etats die Kosten der Anpflanzungen übernehmen, dazu das hoIz an das Forst-wesen bezahlen lassen, und dieses verkauft dann ebenfalls das von den neuen Anpflan-zungen geschnittene hoIz an den Wasserbau, wovon die Forstbeamten gewisse Pro-zente beziehen! Man sagt, dies sey nothwendig, um die Ertragnisse der Hölzerrein auszuweisen, als wenn man von diesen nicht diu Kosten der Anpflanzungen undder Wasserbauten, womit die Holzungen gewonnen und erhalten werden, abrechnenmüfste, um den Netto - Ertrag zu wissen! Das heifst also scheinbar die Erträgnisseeines Departements auf dem Papier vergröfsern, wenn dabey gleich für den Staatjährlich grofse Summen verlohren gehen, und die Flüsse ganze Landesbezirke verhee-ren. Die hierbey zum Grunde liegende Absicht kann wohl von keinem verständigenverkannt werden!