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wo der hohe Strom heftig ist, sind die pflanzreiser näher zusammen zu stellen, alsda, wo er eine geringe Geschwindigkeit hat.
Ich bemerke noch, dafs in einem harten Boden die Pflanzlöcher mit einem Eisen,dessen Länge 4 Schuh , und dessen Dicke if- zoll beträgt, welches unten einen spitz-zulaufenden Knopf hat, sich oben aber wie eine Brechstange mit einer platten Ga-bel endigt, vorgestofsen werden. Hat ein Arbeiter mittelst des untern rheils vondiesem Eisen das Pflanzloch gestossen, und durch Hin- und Herbewegen des pflanz-eisens vertieft und erweitert, so nimmt ein anderer den Pflänzling, setzt ihn in dasLoch, während der erstere die Erde oder den Kies mit der Gabel des pflanzeisensdaran anstöfst, indem er dieses umkehrt.
§. 1Q8. Wenn erwogen wird, dafs der Flufsbaukundige öfters zur Verbesserungder Direction des Flusses genöthigt ist, ganze Inseln fortzutreiben, anderswo die Er-höhung des ilufsbettes zu bewirken, so kann nicht geläugnet werden, dafs diejenigenFlufsbezirke, welche einer wasserbauwissenschaftliehen Verbesserung unterworfen sind,und in denen man von seiten des Wasserbau - Departements Anhägerungen zu machenund zu unterhalten hat, auch diesem Departement unterstehen müssen, sobald dieRegierung mit den geringsten Kosten den Flufsbau betrieben wissen will. Diese Wahr-heit hat man in Holland und am Rhein längstens eingesehen, und daher alle die mitweiden oder pappein bewachsenen Inseln , und dem* Flufs durch wasserbauwerke ab-gewonnenen und bepflanzten Bezirke, welche dort wehrder oder warthen genanntwerden, zum Wasserbau bestimmt, ohne dafs dafür eine Ausgabe verrechnet wird.
Es ist unglaublich, welcher unfug von den mehresten Forstbehörden bey der Be-nutzung des auf den Inseln und längs den Flüssen stehenden Holzes, zum Nachtheilder vlufsgegenden und des staats getrieben wird. Sie bepflanzen Flufsärme und Rin-nen , die man öffnen sollte; ja sie zerstören daselbst die Holzung , wo der wasser-baukundige sie mit Sorgfalt pflegen würde. Wenige Regierungen haben bis jetztdieses uebel mit der Wurzel ausgerissen, weder durch ein Flufsrecht oder wenigstensdurch eine rlufsordnung die Vorschriften begründet, welche die Wasserbau- undForstbeamten zu befolgen hätten, noch die Flufsbauten in Allgemeine - Landesbauten undLocalbauten unterschieden. Die Grosherzogi. Hessische Regierung zu Darmstadt hatdiesen wichtigen Gegenstand durch eine zwecl^rnäfsige Verordnung, welche nachge-ahmt zu werden verdient, festgesetzt. Da, wo derselbe schwankend und durch kei-ne Vorschriften bestimmt ist, kann aber das Wasserbau-Departement auch nicht mitder vollkommensten oeconomie bauen, und die Flüsse für die ufer unschädlich lei-ten, weil es, ohne bestimmte Vorschriften und Gesetze, nicht möglich ist, die noth-wenddgen Bauten in Vorschlag zu bringen. Wo die Mittel fehlen, kann niemand zurErreichung der zwecke Vorschläge machen , ohne sich dem Spiel der Intriganten preiszu gehen , oder bey der Regierung als ein Staatsbeamter geschildert zu werden, derkostbahre Entwürfe mache. In einigen Ländern mufs das sau - Departement auf die