Band 
Erster Band mit acht und sechszig Kupfern.
Seite
614
JPEG-Download
 

6h

ter-Hafen. Liegt ein Hafen am ivieer, so heifst er im allgemeinen ein Seehafen,ein in einem Flusse liegender Hafen wird hingegen rluf&hafen genannt.

$. 3. Die Rhede nenne ich einen solchen Bergeplatz, in welchem die schiffe —gegen die Seestürme und Grundwogen geschützt — vor Anher liegen, und worindie schiffe, selbst während den heftigsten seestürmen, einlaufen; also zur zeit, wenn

sie den nafen nicht erreichen können.

, *

4. Der Hafen unterscheidet sich auch von der Hafenstrasse und den Bas-sins. Die Hafenstrasse ist nähmlich ein von der See oder vom rlufs bis zum Hafenführender canal oder eine Fahrstrasse. Diejenigen Dämme, welche dieselbe bilden,und sowohl zum Schutz des Hafens gegen die in die Hafenstrasse einrollenden wellenals zur Vertiefung des Hafens und der Hafenstrasse dienen, heifsen Hafendämme(jettees hol. navenhoofdens). Sie werden auch Einfahrtsdämme genannt. Zuweilenformiren sie den Hafen selbst : als z. b. bey Helvoet und Brielle t. 63.

Die Hafendämme sind insbesondere daselbst nöthig, wo der Hafen von demHauptfahrwasser, oder von der see, entfent ist; wo,, zwischen der Grenzlinie desniedrigen Meers und dem Hafen, ein seichter Strand liegt. Ueber diesen hinausmüssen sie also gehen, damit die schiffe in der Hafenstrasse, ein hinreichend tiefesFahrwasser finden.

Längs der französischen miste am ocean und canal, haben fast alle Häfen sol-che Hafenstrassen, also auch Hafendämme, nöthig, wie zu Bayonne, Cherbourg ,Havre, nieppe, Treport, Boulogne, Calais, ostende, Dunkirchen u. a. m. An der eng-lischen Küste des Canals, wo eine hinreichende liefe statt findet; am mittelländischenMeer und an solchen Meeren, die, wie dieses, keine anmerkenswerthe Fluth haben,während welcher die schiffe in die seichten Hafenstrassen einlaufen können, sinddergleichen parallel gehende Hafendämme entbehrlich; es sey denn, dafs man zwi-schen denselben einen rlufs leiten könnte, der zur Erhaltung der Tiefe bey trägt, wiez. b. bey niga, colberg, Memel und Bayonne , Die Häfen müssen daher, bey demje-nigen Local, wo sie ohne Hafenstrassen bestehen, unmittelbar an dem tiefen Fahr-wasser, d. i. am Meere selbst liegen. Diejenigen Dämme, welche alsdann den vordemTheil des Hafens, den sie gegen seestürme und hohe wellen beschützen, bilden,heifsen: moolen , nafenhäfter und Hafenwände, wie z. der isolirte Mool vor civita-vecchia t. 63 , oder wie die vom ufer ins Meer gehende HÖfter von Livorno, Triest (t. Ö 8 .), Gibraltar (t. 62 .), Genua, Ancona und cronstadt (t. Ö 8 .). Daher mögendenn auch diejenigen werke, welche die Häfen unmittelbar formiren, Hafenwände ;solche aber, die vor Häfen liegen, meerdämme oder Moolen, genannt werden. DieMeerdämme legt man auch an: zum schütz der Rheden , wie z. b. der Meerdamm vonCherbourg, (t. 58.), oder wie der angefangene Meerdamm vor Granville (t. 62 .).Solche Häfen- und Meerdämme, oder auch die Hafenwände, werden aufgeführt a) vonSteinen aller Art: als ordentliche Mauern, wie der Meerdamm von Genua , oder wie