VIERTE
ABTHEILUNG
HAFENBAUKUNDE.
ZWEYTER ABSCHNITT,,
ODER
FRACTISCHE HAFENBAUKUNDE.
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Fast alle an das Meer gränzende Nationen, worunter die Griechen, Römer, Eriglän-der, Russen, Holländer, Franzosen, Dänen und Schweden obenanstehen, haben aufdie Anlage ihrer Hufs - und Seehäfen eine Sorgfalt und Aufmerksamkeit gerichtet, wel-che von der Wichtigkeit solcher Etablissements die redendsten Beweise sind. Und wiesollte diese Wichtigkeit einer für das Befste des staats besorgten Regierung entgehen,indem ein Land, welches von der Natur den vortheil erhalten hat, an einem Meerezu liegen, oder in welchem grofse zur Schifffahrt fähige Flüsse strömen, nur alsdannzu einem hohen Nationalreichthum gelangen kann, wenn in dessen Hafen sowohlfremde als einheimische Seefahrer sichere Zufluchtsörter finden !
Bedeutender wird aber der vortheil, den die, Hafen hervorbringen, wenn derStaat, dem sie angehören, zugleich eine grofse Seemacht ist, um den Handel zu be-schützen, und colonien in fremden welttheilen zu erobern; denn es wird Keinem dieBemerkung entgehen, dafs eine marine ohne vollkommen sichere Häfen nicht vongrofsem Nutzen seyn kann. Eben so einleuchtend ist es, dafs selbst eigentliche Land-mächte — die keiner marine bedürfen, und die besser thun würden, ihre Finanzen zuschonen, als mit Ungeheuern Kosten Kriegsschiffe zu erbauen, die nur verfaulen •—ausgut angelegten Seehäfen die gröfsten vortheile ziehen können, und zwar sowohl inRücksicht des ccmmerzes als der Landesvertheidigung. Von diesen Häfen aus werdensie nach allen Hauptstädten des Landes bequeme Land - und Wasserstrassen anlegen,und auf diese weise allenthalben die Zufuhr und den Absatz der aus - und inländi-schen producte befördern, folglich die cultur verbessern, Und dem Boden gröfsereII. Bd. ,