Band 
Zweyter Band mit sechs und vierzig Kupfertafeln.
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Die scliöne und ' zweckmäfsige Form dieses r.euclittliurms und wie er auf demHausfelsen steht, bewundern wir in der ersten pig. x. 52. Der Landungsplatz istvor der Felswand a ; b ist die Hohle auf der östlichen seile des itausfelsens , c die in‘dem Felsen eingehauenen stufen, um zum Eingänge des Thurmes zu gelangen. Wirsehen da am Thurm den eisernen stab zum Anfassen, um auf die aus der Thiire drig. 2. herabgelassenen Leiter gf, Q Fufs hoch zu steigen. Auf .der linken Seite desThurms f. l. sieht man in der Ferne das Land um whitsan-nay , auf. der rechtenSeite die KÜsteii vor Plymouth und die Stadt, nachdem wir also einige Bekanntschaftmit diesem Leuchtthurm gemacht haben, so kommen wir zum Bau selbst*

$♦ 214. Die von srneaton in seinem werke gegebenen Nachricht von der Bear-beitung des Felsens Edystone lautet so: Er accordirte nach einem im voraus ent-worfenen rlan die nöthigen Arbeiter* Er engagirte den Thomas Richardson und

*) Solche Vorschriften oder Devis sind immer in Praxis wichtig, und in dieser Hinsicht will ich diesenzur ruhrung der Arbeit gemachten plan aufnehmen. #

l) Der Dienst auf dem Edystone mufs durch alle vernünftige Mittel so gut gemacht werden, dafs erjeder andern Arbeit vorgezogen wird. 2) Dauer wird derjenige, welcher seine Pflicht vernachläfsiget, zur Stra-fe, sogleich entlassen, 3) Die Arbeiter werden in zwey Gesellschaften getheilet, wovon die eine aufdem reisen , die andere auf der Werkstätte am Lande beschäftiget ist. 4) Beide Gesellschaften wechseln,wenn es die Witterung erlaubt, jeden Sonnabend mit einander ab. Doch darf die auf dem reisen be-findliche nicht eher nach Hause kehren, als bis die andere sie abzulösen angekommen ist, 5) Jeder Mannerhält wöchentlich einen bestimmten Lohn , er sey auf dem reisen oder am Lände, 6) Jeder erhältuherdiefs für jede Stunde, so er auf dem reisen arbeitet, einen besondern Lohn, 7) Jeder von der aus-wärtigen Gesellschaft mufs alle Gelegenheit ergreifen, um auf dem reisen zu arbeiten, wenn die Witte-rung günstig ist, es sey Tag oder waelit, Sonn - oder Werktag. 8) Die Landgesellschaft arbeitet desNachts und des Sonntags nicht, ausser in dringenden Fällen. 9) Alle ausserordentliche Arbeiten zu LandWerden verhältnifsmäfsig so bezahlet, dafs der ordinaire Lohn verdoppelt wild. • 10) Die Schiffsleuteerhalten ebenfalls einen beständigen wöchentlichen Lohn, und einen Zusatz im verhältnifs der währendder Ebbezeit auf dem reisen gethanen Arheit. 11) Jede Gesellschaft hat einen vormann, der beständigmit ihr auf dem reisen ist, und besser als ein gewöhnlicher Arbeiter, aber nach demselben Maafsstabbezahlet wird. 12) Der Ingenieur und sein Deputirter wechseln wöchentlich mit einander ab, und je-der geht die Woche, so oft es die Witterung erlaubt, oder der Dienst erheischt, auf den reisen, 10)Wenn einer oder der andere durch Krankheiten verhindert wird, so mufs der andere seine Stelle ver-treten, 14) Jeder Mann sorgt für seine Lebensmittel, doch wird jeder Gesellschaft bey ihrer Rückkehr’ans Land eine Bulle Punsch zur Erfrischung gut gethan. i5) Die vormänner, aibeitsleute und Schiffs-leute werden jedesmal bey der Rückkehr der Gesellschaft an Land, zu welcher sie gehören , bezahlet.16) Alle Werkzeuge werden auf Kosten der Eigentliümer angeschafft und wieder hergestellt, und erhal-ten ein besonderes Zeichen, 17) Jede Person, welche bey dem Dienst anf dem reisen verwundet oderbeschädiget wird, erhält ihren ordinaireu Sold,- und die eigentliümer bezahlen den Arzt. Dies geschiehtauf ein Zeugnifs des Ingenieurs, Deputirten und Agenten. 18) Jeder, welcher den Dienst verlassenwill , mufs eine Woche voraus dem Ingenieur oder Deputirten davon die Anzeige thun. 19) Der vor-mann am Land führet Rechnung über alles, was von oder zu der Werkstatte kommt, wie auch überdie Tagarbeit der unter ihm stehenden Gesellschaft, unter der Oberaufsicht des Ingenieurs oder Deputir-ten am Land, 20) Alle Schmidt - und nleyarbeit läfst der vormann, Ingenieur oder Deputirte am Landwiegen. Alles Zimmer - und Werkholz wird gemessen, und die andern Materialien bey ihrer ueberlie-

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