Band 
Zweyter Band mit sechs und vierzig Kupfertafeln.
Seite
267
JPEG-Download
 

2Ü7

in die Tiefe abstürzen. Der xorf wird mm zwar freylich aus der Tiefe herausgebag-gert mit dem Handbügel, welches ein an einem eisernen Reif, der an eine Stange befe-stiget wird, hängender von Sackleinen oder xrillig verfertigter Beutel ist, und den einMann regiert. Das wasser gewinnt daher, je mehr getorft wird, einen desto gröfsernRäum, bis endlich dergleichen Austorfungen für die Ortschaften selbst gefährlich wer-den ; ja zuweilen vereinigt sich das wasser mehrerer Torfstechereyen, und dann ent-steht ein ungeheurer wasserplatz* So ist z. b, derisieukoopsche-plas—3000 Morgen(jeden zu Ö00 Rheinische Quadratruthen, wovon jede 144 Quadratfufs ausmacht) grofs( S. Fig. b. Tab. 65. und t.-40.) — entstanden! Und welch ein kleiner Erdsaum stehtbey xr, Tab. Ö5. zwischen diesem w'asserplatz und dem von zevenhoven? Jetzt istdieser säum, wenn ich nicht irre, durch gebrochen l

Die ufer eines solchen Wasserplatzes oder Sees sucht man in Holland mit Fa-schinenbau , Steinschüttungen von Mauerschutt und ziegelgraus, mittelst kurzer erle-ner pfähle (pfähl an pfähl gerammt) oder mit plankenwänden, von dem cultivirtenlande abzuhälten. Nicht allein, dafs solche wasserplätze beträchtliche Landesbezir-ke zu verschlingen drohen, weil darauf, ihrer Gröfse wegen , hohe wellen entstehen,und ohne die Anwendung kostbarer Kunstmittel; wirklich verschlingen, so sind sieauch die Ursache der Kälte, des scharfen windes und der Unfruchtbarkeit, die indenen ihnen nahe liegenden Gegenden statt findet. Ja nichts ist trauriger, als diean solchen wasserplätzen oder ausgetorften Landseen liegenden Dörfer, die nureine Hand breit Land besitzen, in den Regen - Monaten zu besuchen.

Das holländische Gouvernement war daher genöthigt: grofse summen zu ihrerAustrocknung und Urbarmachung anzuwenden! So sind in Holland ausgetroeknetworden: fast die gesammten Gegenden zwischen oversekie, neidenschendamm, jlphenund Gouda , Tab. 40. und viele nistricte von dem Haarlenrer - Meer. Auch hat voretwa 15 Jahren die Austrocknung des Nieukoopsehen wasserplatzes (Tab, 65.) ange-fangen; wahrscheinlich ist sie aber nicht zu Stande gekommen ! Also war bis dahindas staats-Aerarium in Holland gezwungen, dergleichen Austorfungen oder wasser-plätze, um gröfsere Nachtheile, die sie hervorbringen, abzuwenden, austrockneuau lassen !

§. 50. Seit etwa zwanzig Jahren ist dem Unwesen, welches darin bestand: dafsdie Eigener der Austorfungen,, unbekümmert über die Grofse des wasserplatzes waren,nur einzelne unzusammenhängende Bezirke austorften, und sich nicht verpflichtethielten, solche grofse wasserplätze oder Landseen wieder auszutrocknen, durch Ver-ordnungen gesteuert worden. Reine Kompagnie oder Einzelner darf in einer Gegend,wo nicht schon Torf gestochen ist, solchen graben lassen und also nicht torfen; erhabe dann sich anheischig gemacht, den Bezirk, nachdem der rorf ausgestochen ist,wieder zu nutzbarem Eigenthum zu machen, und dem Staat ein gewisses Kapital alsUnterpfand zu 2f p. ct. zinsen, vorzuschiessen. Meldet sich demnach eine Gesell-

54*