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Zweyter Band mit sechs und vierzig Kupfertafeln.
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FÜNFTE

ABTHEILUNG

DER

WISSENSCHAFT DES WASSERBAUES .

D A 3 I S T

DIE ENTWÄSSERUNGS - AUSTROCKNUNGS - AUS-WÄSSERUNGS - und BEWÄSSERUNGS-KUNDE.

ERSTER ABSCHNITT/

ODER

DER THEORETISCHE THEIL; ERKLÄRUNGEN und MAXIMEN.

$. l.

Die Lehre von der Entwässerung umfafst die Maafsregeln, wodurch diejenigen süm-pfe , nasse^i/ändereyen, wiesen und Waldungen, welche nur eine zeit des Jahres ganzmit wasser bedeckt sind, deren übriger xheil, von der Oberfläche abwärts, davondurchdrungen ist, dergestalt trocken gemacht werden, so dafs sie einen weit gros-sem öconomischen vortheil hervorbringen !

$. 2. Eine Austrocknung bewerkstelligen, heifst: einen mehrere Schuh hoch mitwasser bedeckten Bezirk vom wasser befreyen oder trocken legen. Die Holländernennen ihn plus oder Poel , wenn der Torf daraus gegraben ist, und ich will ihn indiesem Fall wasserplatz oder Austorfung nennen. Ausser solchen Wasserplätzen gibtes auch Landseen und sümpfe, Versumpfungen oder Moräste, die man' austrocknet.Ist nun ein Theil eines solchen wasser - oder Sumpfbezirkes > vom wasser befreyt undzu Lande, wiesen, oder Viehweiden gemacht worden, so sage ich : dieser Bezirk istausgetrocknet oder trocken gelegt.

§. 3. Kein Monarch hat den vortheil solcher Anstalten so sehr zu erreichen ge-sucht, als Friedrich der orofs; er hat vielleicht mehr als fünf Millionen Reichsthaler

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